Menschen, die Bürgergeld beziehen, möchten so schnell wie möglich einen neuen Job finden. Doch gut Bewerbungsunterlagen und die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch können das Portemonnaie ganz schön belasten. Viele Betroffene fragen sich daher, welche Bewerbungskosten vom Jobcenter übernommen werden. Hier erfährst du es.
Diese Bewerbungskosten übernimmt das Jobcenter
Die Regelsätze des Bürgergeldes sehen keine Berücksichtigung von Bewerbungskosten vor. Leistungsberechtigte haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um eine sogenannte „Kann-Leistung“ handelt.
Das bedeutet, dass die Entscheidung über die Erstattung im Ermessen der zuständigen Stelle liegt und nicht automatisch gewährt wird (§ 44 SGB III). Daher sollten Antragsteller ihre Bewerbungskosten sorgfältig dokumentieren und begründen, um die Chancen auf eine Kostenerstattung zu erhöhen.
Wie die Webseite gegen-hartz.de berichtet, können Leistungsempfänger:innen folgende Bewerbungskosten beim Jobcenter einreichen:
- Kosten für Bewerbungsunterlagen (Papier, Briefmarken, Umschläge, Bewerbungsmappe)
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch (auch für weitere Fahrten)
- eventuelle Übernachtungskosten bei Reisen in andere Regionen, Städte#
- Kosten für ein Gesundheitszeugnis, falls erforderlich
- Kosten für ein Führungszeugnis, falls erforderlich
- Kosten für einen Friseur
- Kosten für Kleidung für das Vorstellungsgespräch
Aufgepasst: Die Erstattung von Bewerbungskosten erfordert eine vorherige Antragstellung. Sollten die Kosten nachträglich eingereicht werden, behält sich das Jobcenter das Recht vor, den Antrag abzulehnen. Es ist daher wichtig, den Antrag rechtzeitig im Voraus zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung und mögliche Erstattung sicherzustellen.
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In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Auch auf diese Frage liefert die Webseite gegen-hartz.de eine entsprechende Antwort. So heißt es: Die Festlegung der zu erstattenden Antragsgebühren erfolgt nicht einheitlich, jedoch setzt die Behörde in den meisten Fällen einen Pauschalbetrag von 5 Euro fest.
Die maximale Erstattung durch das Jobcenter beläuft sich auf insgesamt 260 Euro pro Jahr. Sollten die Kosten für Bewerbungen diesen Betrag übersteigen, ist der Antragsteller bzw. die Antragstellerin in den meisten Fällen verpflichtet, die Differenz aus den Regelleistungen selbst zu tragen.
Fahrtkosten einreichen: Das muss beachtet werden
Wer einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellt, sollte insbesondere hinsichtlich der Fahrtkosten eine besondere Regelung berücksichtigen. Denn damit man diese ja auch erstattet bekommt, muss dem Antrag eine Bestätigung beigefügt werden, in der festgehalten ist, dass der potenzielle Arbeitgeber die An- und Abreisekosten für das Vorstellungsgespräch nicht übernommen hat.
Denn erst wenn dieser Nachweis vorliegt, ist eine Fahrtkostenerstattung überhaupt erst möglich. Wie gegen-hartz.de berichtet, erstattet das Jobcenter üblicherweise eine Kilometerpauschale von 0,20 EUR, sofern man mit dem eigenen Auto zum Vorstellungsgespräch gefahren ist.
Wie sieht es bei Online-Bewerbungen aus?
Es wird immer häufiger von Arbeitgebern verlangt, dass Bewerbungen ausschließlich per E-Mail oder über Online-Formulare eingereicht werden. Im Falle von Online-Bewerbungen besteht die Möglichkeit, eine Kostenerstattung in Höhe von 20 Cent zu beantragen, wie gegen-hartz.de berichtet.