Normalerweise erben bestimmte Angehörige immer einen gewissen Pflichtanteil. Es gibt jedoch einen Trick, mit welchem du diesen Pflichtteilsanspruch umgehen kannst. In diesem Artikel verraten wir dir, wie du bestimmte Verwandte aus deinem Nachlass streichen kannst.
Alles zum „Streichen von Angehörigen aus dem Nachlass“:
Kann man seine Angehörigen aus dem Nachlass streichen?
Streitigkeiten und Differenzen innerhalb der Familie sind in vielen Fällen leider normal. Manchmal geht es sogar so weit, dass man gewisse Angehörige am liebsten direkt aus dem Erbe streichen würde. Doch geht das überhaupt?
Grundsätzlich steht gewissen Angehörigen erstmal immer der sogenannte Pflichtteil des Erbes zu. Dabei handelt es sich um eine Art Mindestbeteiligung am Erbe. Das Besondere daran ist, dass dieser Anteil den Angehörigen auch nach der Enterbung noch zusteht. Die Höhe dieses Pflichtteils umfasst die Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Erbteils und kann nach dem Eintreten des Erbfalls jederzeit rechtlich eingefordert werden.
Dieser Pflichtteil des Erbes gilt für den Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin und für die eigenen Kinder. Wenn es keine Kinder gibt, so steht er den Eltern des Erblassers beziehungsweise der Erblasserin zu.
So erben die Erben nichts
Wenn du allerdings nicht möchtest, dass deine Erben etwas von deinem Nachlass haben, so gibt es ein paar Tricks, mit denen du den Pflichtteilsanspruch umgehen kannst. Die erste Möglichkeit bezieht sich auf Schenkungen zu Lebzeiten. Wer seine rechtmäßigen Erben nämlich mindestens zehn Jahre vor Erbeintritt in regelmäßigen Abständen mit Geld beschenkt, muss diese anschließend nicht am Nachlass beteiligen – auch nicht am Pflichtteil.
Der Nachteil an dieser Option ist jedoch die Tatsache, dass sich das ganze Prozedere auch tatsächlich über mindestens zehn Jahre erstrecken muss. Daher gibt es noch eine andere Option. Alternativ kannst du deine Angehörigen, denen du nichts vererben möchtest, auch einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben lassen.
Damit verzichten die erbberechtigten Angehörigen gegen eine Auszahlung auf ihren Pflichtteil deines Nachlasses. Das ist sicherlich der einfachste Weg, jemanden von deinem Erbe auszuschließen. Allerdings erfordert er auch das Einverständnis der betroffenen Personen.
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Fazit: Auf den Pflichtteilsverzicht folgt die Enterbung
Damit du sichergehen kannst, dass die entsprechenden Angehörigen wirklich nichts erben, sollten sie dir einerseits den Pflichtteilsverzicht unterschreiben, andererseits solltest du sie auch zusätzlich rechtmäßig im Rahmen eines Testaments enterben.