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Steuerklasse 2 beantragen: So einfach geht das

Alleinerziehende haben es häufig finanziell schwerer als Paare. Damit diese entlastet werden, gibt es Steuerklasse 2. Wie du sie beantragst, liest du hier.

Auf einem Stempel steht das Wort
© IMAGO/Steinach

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

In Deutschland müssen alle erzielten Einkommen versteuert werden. Angestellte zahlen dafür Lohnsteuer, deren Höhe von ihrer Steuerklasse abhängt. Da alleinerziehende Mütter und Väter jeden Cent gut gebrauchen können, gibt es für sie die sogenannte Steuerklasse 2. Wie man Steuerklasse 2 beantragt, erfährst du hier. 

Steuerklasse 2 beantragen: Das sind die Voraussetzungen

Die Steuerklasse 2 kann beantragt werden, wenn man alleinerziehend ist oder als Single ein Kind erwartet. Dies gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung oder im Falle des Todes des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin. Die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 2 sind:

  • Mindestens ein Kind lebt dauerhaft im Haushalt.
  • Man bezieht entweder Kindergeld oder nutzt einen Kinderfreibetrag.
  • Man lebt nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person, außer es handelt sich um ein volljähriges Kind, für das weiterhin Kindergeld bezogen wird.

So gelingt der Wechsel

Um die Steuerklasse 2 zu beantragen, ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erforderlich. Im Folgenden erklären wir dir, wie du diesen Schritt für Schritt ausfüllst:

  1. Um die Steuerklasse 2 zu beantragen, lädst du den Hauptvordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und die „Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“ von den Formularseiten des Bundesfinanzministeriums herunter. Diese Formulare findest du im Menüpunkt „Steuerformulare“ im Ordner „Lohnsteuer“.
  2. Wenn dir das zu kompliziert ist, kannst du auch bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen und darum bitten, dir die Formulare per Post zu schicken.
  3. Fülle die Dokumente aus und schicke sie unterschrieben ans Finanzamt zurück. Du kannst sie aber auch in den Briefkasten des Finanzamtes werfen. Neben den Formularen musst du auch eine Kopie deines Kindes beziehungsweise deiner Kinder abgeben.
  4. Schau in deinen kommenden Gehaltsabrechnungen nach, ob der Steuerklassenwechsel erfolgt ist. Der Entlastungsbetrag sollte im nächsten Monat bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt sein. Falls nicht, kontaktiere das Finanzamt.

Steuerklasse 2 über die Einkommensteuererklärung beantragen

Der Entlastungsbetrag kann auch in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Wenn du selbstständig bist, ist das die einzige Möglichkeit, diesen Betrag zu nutzen. Dafür musst du die entsprechenden Felder in der „Anlage Kind“ ausfüllen. Jedes Kind erfordert eine eigene Anlage. Beachte jedoch, dass die Steuererstattung erst nachträglich erfolgt und nicht monatlich im laufenden Jahr.

Steuerklasse 2: Kann sie rückwirkend beantragt werden?

Ja, das ist möglich. Falls du beispielsweise nach einer Trennung den Lohnsteuerklassenwechsel vergessen hast, kannst du das im folgenden Jahr korrigieren. Dafür reicht es aus, eine Steuererklärung einzureichen und anzugeben, ab wann du alleinerziehend warst. Der Entlastungsbetrag wird dann rückwirkend für den entsprechenden Zeitraum berücksichtigt.

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Quellen: Verwaltung Bund, Stiftung Warentest und Service Berlin

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