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So viel ist ein Rentenpunkt 2024 wert

Die Berechnung der Rente wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Einer davon ist der sogenannte Rentenpunkt. Wie viel er 2024 wert ist, liest du hier.

Eine Seniorin hält Geldscheine in der Hand.
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Rentenerhöhung 2024 – clevere Finanztipps

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Je höher dein Gehalt ist und je länger du in die Rentenkasse einzahlst, desto mehr Rentenpunkte verdienst du auch. Und je mehr Rentenpunkte du sammelst, desto höher fällt im Alter auch deine Rente auch. Doch wie viel ist ein Rentenpunkt 2024 überhaupt wert? Hier erfährst du es. 

Rentenpunkt: So viel ist er 2024 wert

Die Rentenpunkt entscheiden unter anderem darüber, wie hoch die Rente letztlich ausfällt. Dabei wissen viele nicht, dass der Wert eines Rentenpunktes sich jedes Jahr verändert. So gäbe es bis zu letzten Jahr beispielsweise noch unterschiedliche Werte für West- und Ostdeutschland. Im Jahr 2023 wurden die Rentenpunkte erstmals auf 37,60 Euro vereinheitlicht. Für 2024 ist der Wert auf 39,32 Euro festgelegt.

In den vergangenen Jahren sah der Wert des Rentenpunktes wie folgt aus:

  • 2018: 32,02 Euro West und 30,69 Euro Ost
  • 2019: 33,05 Euro West und 31,89 Euro Ost
  • 2020: 34,19 Euro West und 33,23 Euro Ost
  • 2021: 34,19 Euro West und 33,47 Euro Ost
  • 2022: 36,02 Euro West und 35,52 Euro Ost

Wie wie setzt sich ein Rentenpunkt zusammen?

Nun wissen wir, wie viel ein Rentenpunkt 2024 wert ist. Doch wie wird dieser überhaupt berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung vergleicht jedes Jahr den Bruttolohn jedes Versicherten mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Deutschland, der derzeit bei 45.358 Euro brutto pro Jahr liegt. Erreicht ein Versicherter diesen Durchschnittslohn, erhält er einen Rentenpunkt.

Verdient er mehr, gibt es mehr als einen Rentenpunkt, bei weniger entsprechend weniger. Die Rentenpunkte bestimmen die spätere Rentenhöhe basierend auf dem Verhältnis des individuellen Verdienstes zum Durchschnittsverdienst.

Die Rentenpunkte berücksichtigen nicht nur die Beschäftigungsjahre, sondern auch andere Zeiten. Laut Hanse Merkur zählen dazu:

  • Kindererziehungszeiten
  • Wehrdienst
  • Zivildienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Berufliche Ausbildung
  • Arbeitslosigkeit
  • Bezug von Sozialleistungen
  • Häusliche Pflege 

Gut zu wissen: Diese Zeiten werden so behandelt, als ob die Versicherte oder der Versicherte einen „fiktiven“ Verdienst erhalten hätte.

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Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Hanse Merkur und T-Online

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