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Steuererklärung: So setzt du deine Kfz-Versicherung richtig von der Steuer ab

Die Kfz-Versicherung ist unverzichtbar für Autobesitzer:innen. Wie du sie bei der Steuererklärung geltend machen kannst, erfährst du hier.

Ein Mann sitzt am Laptop. In einer Hand hält er ein Spielzeugauto.
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Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Die Kfz-Ausgaben für Autofahrer:innen steigen unaufhörlich: Versicherungen, Kraftstoff und Reparaturen sind lediglich ein Anteil der Gesamtausgaben, die anfallen. Da kommt es vielen gerade recht, wenn sie den einen oder anderen Euro über die Steuererklärung wieder reinholen können. Viele fragen sich daher, ob die sie die teure Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen können. Ob das möglich ist, erfährst du hier.

Kfz-Versicherung steuerlich absetzen: Ist das möglich?

Ja, die jährlichen Ausgaben für die Kfz-Versicherung können in der Steuererklärung angegeben werden. Dabei hängt die Meldung der Kosten beim Finanzamt von der Art der Fahrzeugnutzung (privat, geschäftlich oder beides) und der Beschäftigungsart (angestellt, selbstständig, im Ruhestand usw.) ab. Diese Faktoren bestimmen, welche Arten von Kfz-Versicherungen überhaupt steuerlich absetzbar sind. Abhängig von der Fahrzeugnutzung und dem Beschäftigungsverhältnis gibt es unterschiedliche Wege, um die Beiträge steuermindernd geltend zu machen.

Wichtig: Die Auto­versicherung muss als Teil des steuer­pflichtigen Einkommens in der Steuer­erklärung angeführt werden. Außerdem musst du sowohl Versicherungsnehmer:in als auch Fahrzeughalter:in sein.

Diese Regelung gilt für Angestellte und Selbstständige

Die Autoversicherung in der Steuererklärung unterliegt unterschiedlichen Regelungen, die von individuellen Faktoren wie dem Beschäftigungsstatus abhängen. Angestellte können nur die Beiträge für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung absetzen. Selbständige haben darüber hinaus die Option, auch Kosten für Kaskoversicherungen wie Teilkasko oder Vollkasko anzugeben.

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen: Das gilt für berufliche Nutzer:innen

Personen, die ihr Auto ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen, können die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten absetzen. Dabei gibt es keine Begrenzung. Jedoch variiert der maximale absetzbare Betrag von Fall zu Fall. Ebenso kann der Umfang der absetzbaren Versicherungen je nach individueller Situation unterschiedlich sein.

Entscheidend hierbei sind bereits genutzte Steuervorteile wie etwa durch ein Fahrtenbuch oder die Entfernungspauschale. Zusätzlich können Pkw-Kosten nur dann geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber keine Kilometerpauschale gewährt.

Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei rein privater Nutzung

Wenn du dein Auto ausschließlich privat nutzt, fallen die Kfz-Versicherungskosten unter die Kategorie sonstige Vorsorgeaufwendungen. Als sozialversicherungspflichtige:r Angestellte:r kannst du bis zu 1.900 Euro an Beiträgen geltend machen, während Selbstständige bis zu 2.800 Euro absetzen können.

Ob sich in diesem Fall lohnt, die Kfz-Versicherung bei der Steuer abzusetzen, muss individuell geprüft werden. Denn Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen zählen ebenfalls zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wodurch die absetzbare Höchstgrenze in der Regel bereits ausgeschöpft ist.

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Regelungen für berufliche wie private Nutzung

Bei einer gemischten Nutzung können die Ausgaben anteilig abgezogen werden. Die berufliche Nutzung ist als Werbungskosten anzugeben, während die private Nutzung unter die Sonderausgaben fällt. Personen, die für dienstliche Fahrten die Entfernungspauschale nutzen, können jedoch nicht auf Werbungskosten zurückgreifen. Die gesamte Kfz-Haftpflichtversicherung kann jedoch zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. 

Durch die Führung eines Fahrtenbuchs oder die Nutzung anderer Dokumente wie Terminkalender oder Reisekostenabrechnungen lässt sich die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs und deren Umfang nachweisen, wodurch private und berufliche Fahrten unterschieden werden können.

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