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Dieses Schlupfloch ermöglicht Rente mit 63 – ganz ohne Abschläge

Viele Deutsche wollen nicht bis zum regulären Eintrittsalter arbeiten. Mit einem Schlupfloch ist die Rente mit 63 ohne Abschläge möglich. Alle Details.

Ein Seniorenpaar sitzt auf einer Bank. Sie lachen.
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Die Rente mit 63 erfreut sich in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit. So gingen 243.862 Deutsche im Jahr 2023 vorzeitig in den Ruhestand. Dabei nahmen viele von ihnen Abschläge in Kauf. Doch das muss nicht sein. Denn wer ein ganz bestimmtes Schlupfloch kennt, kann die Rente mit 63 ganz ohne Abschläge antreten. Alle Details hier.

Rente mit 63 ohne Abschläge: Minijob macht es möglich

Wer mit 63 Jahren in Rente gehen oder zumindest deutlich kürzertreten möchte, sollte in Erwägung auf Minijob-Basis um zusagten. Aber auch wer kurz vor Rentenbeginn arbeitslos wird, sollte nicht einfach früher in den Ruhestand genießen und teure Abschläge zahlen. 

„Werden Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und haben die 45 Versicherungsjahre noch nicht erreicht, kann ein Minijob helfen“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gegenüber dem Nachrichtenportal T-online. „Wichtig ist: Wird in diesem Minijob auf die Versicherungspflicht verzichtet, zählt dieser nur anteilig“, so Braubach.

In diesem Fall entfällt der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent, und nur der Arbeitgeber übernimmt den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent. So kannst du bereits zwei Jahre früher aus deinem Hauptberuf ausscheiden und die 45 Versicherungsjahre vollmachen.

Wer Arbeitslosengeld bezieht, sollte das beachten

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf monatlich bis zu 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Dabei darf der Minijob maximal 14 Stunden pro Woche umfassen. Wird diese Stundenanzahl überschritten, entfällt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Es ist daher wichtig, die Arbeitszeit im Minijob im Auge zu behalten.

Rente mit 63 kann nicht jede:r in Anspruch nehmen

Wer hofft, schon mit 61 Jahren statt 63 abschlagsfrei in Rente gehen zu können, müssen wir leider enttäuschen. Denn diese Regelung gilt nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für alle nachfolgenden Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben, so Braubach. Der Jahrgang 1958 kann somit frühestens mit 64 Jahren von dieser Altersrente profitieren.

Wer das Schlupfloch „Arbeitslosigkeit plus Minijob“ nutzt, kann seinen Hauptberuf bereits zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn aufgeben. Dieser Rentenbeginn gilt für besonders langjährig Versicherte. Die Altersgrenze, die für dich zutrifft, findest du in der folgenden Tabelle:

Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrAltersgrenzeErreichen der Altersgrenze
195964 + 2 Monate3/2023 bis 3/2024
196064 + 4 Monate5/2024 bis 5/2025
196164 + 6 Monate7/2025 bis 7/2026
196264 + 8 Monate9/2026 bis 9/2027
196364 + 10 Monate11/2027 bis 11/2028
1964651/2029 bis 1/2030
ab 196565ab 2030 nach Vollendung des 65. Lebensjahrs

Aufgepasst: Wenn du dieses Schlupfloch wählst, solltest du wissen, dass deine Einkünfte in den letzten zwei Jahren deines Arbeitslebens sinken und somit auch deine spätere Rente etwas geringer ausfallen wird. Schließlich sammelst du mit dem Minijob kaum Rentenpunkte.

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