Durch das neue Heizungsgesetz, das zu Beginn des neuen Jahres eingeführt werden soll, müssen viele Haushalte die Heizung austauschen oder diese zumindest reparieren lassen. Langfristig mag sich das zwar lohnen, erstmal stellt es jedoch viele Menschen vor eine finanzielle Herausforderung. Insbesondere Senioren und Seniorinnen mit einer eher geringen Rente sind davon betroffen. Doch das ist kein Grund zur Panik. In diesem Artikel verraten wir dir, wie du deinen Wohn-Riester-Vertrag schon jetzt für den Kauf einer neuen Heizung nutzen kannst.
Diesen Zuschuss erhalten Rentner für eine neue Heizung:
Das hat es mit dem neuen Heizungsgesetz auf sich
Am 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Das sogenannte Heizungsgesetz sieht vor, dass bestimmte Heizungen entweder nicht mehr neu eingebaut werden dürfen oder gar ganz ausgetauscht werden müssen. Das stellt viele Bürger:innen jedoch vor ein finanzielles Problem. Denn eine neue und vor allem energiesparendere Heizung ist meist sehr teuer.
Insbesondere für Rentner:innen wird es beim Anschaffen einer neuen Heizung oft eng mit dem Geld. Doch zum Glück haben Rentner:innen jetzt die Möglichkeit, Zuschüsse für eine neue Heizung zu erhalten. Sie können nämlich das Geld aus einem bereits bestehenden Wohn-Riester-Vertrag für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen.
So erhalten Rentner den Energiezuschuss
Durch die Einführung der neuen Regelung haben Rentner:innen die Möglichkeit, Zuschüsse in Höhe von bis zu 6.000 zu erhalten. Doch wie kommt man an das Geld? Dazu muss der Fachbetrieb, der die neue Heizung beziehungsweise die Wärmepumpe einbaut, zunächst bestätigen, dass es sich bei der Maßnahme um eine energetische Sanierung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes handelt.
Da der Rentenzuschuss in Form einer Riester-Rente ausgezahlt wird, muss dieser zunächst bei der Zentralen Zulagenstelle für Alterssicherung (ZfA) beantragt werden. Wenn dein Antrag genehmigt wurde, kannst du dir das Geld auszahlen lassen.
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Fazit: Für diese Dinge kannst du den Riester-Zuschuss nutzen
Zu diesen möglichen Maßnahmen zählen übrigens sowohl das Ersetzen einer alten Heizung durch eine energiesparendere Variante als auch das Optimieren von bereits bestehenden Heizungsanlagen. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn die Anlage älter als zwei Jahre ist. Auch die Wärmedämmung von Wänden kann durch einen bestehenden Riester-Vertrag bezuschusst werden.