Die Eheschließung ist eine einfache Angelegenheit, aber es wird kompliziert, wenn es zur Scheidung kommt. Denn dann müssen Vermögenswerte aufgeteilt und Unterhaltszahlungen berechnet werden. Der Partner, der während der Ehe mehr verdient hat, muss auch Rentenpunkte abgeben. Dieser Vorgang wird als Versorgungsausgleich bezeichnet. Doch was geschieht, wenn einer der geschiedenen Partner nach der Trennung verstirbt? Werden die mühsam erworbenen Rentenpunkte dann zurückgegeben?
Rentenpunkte nach Tod des Ex-Ehepartners zurückbekommen – geht das?
Laut Ralf Jahn von der Deutschen Rentenversicherung hängt es tatsächlich von den Umständen ab. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber keine Möglichkeit vor, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs abgegebenen Rentenpunkte bei einer Ehescheidung zurückzuerlangen. Doch wie immer im Leben gibt es eine kleine Sonderregelung: Denn der begünstigte geschiedene Ehegatte verstirbt und die Rente weniger als 36 Monate bezogen wurde, kann auf Antrag der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden und die entsprechenden Entgeltpunkte zurückgeholt werden.
Ex-Partner:in stirbt vor Erreichen des Rentenalters
Falls der verstorbene Ex-Partner noch keine Rente erhalten hat, können Rentenpunkte auf Antrag zurückgefordert werden, so die Deutsche Rentenversicherung. Diese Option ist allgemein bemerkenswert, da im Erbrecht normalerweise gilt, dass geschiedene Partner nichts erben. Das Geld, der Schmuck oder die Aktien, die man abgeben musste, sind unwiederbringlich verloren. Das Rentenrecht hingegen zeigt sich hier großzügiger.
Scheidung nach 31. August 2009 ohne Änderung des Versorgungsausgleichs
Selbst wenn der ehemalige Partner bereits länger als 36 Monate Rente bezogen hat, besteht nach dessen Tod die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich vom Familiengericht erneut berechnen zu lassen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Scheidung nach dem 31.8.2009 stattgefunden hat und seitdem keine Änderungen am Versorgungsausgleich vorgenommen wurden.
Das bedeutet, dass auch Männer, die zu Lebzeiten ihrer Exfrauen keinen Antrag auf Neuberechnung aufgrund der Mütterrente gestellt haben, nach dem Tod der Exfrau von den zusätzlichen Entgeltpunkten der Mütterrente profitieren können.
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Problem: Du musst erstmal erfahren, dass der/die Ex-Partner:in gestorben ist
Die Problematik besteht darin, dass du darüber informiert sein musst, dass dein Ex-Partner oder deine Ex-Partnerin verstorben ist. Denn niemand wird dich über die Möglichkeit des Rückausgleichs im Versorgungsausgleich informieren. Es liegt in deiner Verantwortung, den Rückausgleich explizit bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Für das Verfahren besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Dennoch bist du aufgrund der Komplexität der Materie gut beraten, dir juristischen Beistand zu suchen. Es ist ratsam, keinen ablehnenden Bescheid des Versorgungsträgers zu riskieren, nur weil du von falschen Voraussetzungen ausgegangen bist oder einen Formfehler begangen hast.