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Muss man kündigen, wenn man in Rente geht?

Irrtümlicherweise gehen viele Arbeitnehmende davon aus, dass ihr Arbeitsverhältnis automatisch bei Renteneintritt endet. Wir erklären, worauf du achten musst.

Ältere Frau im Büro hält Dokument in der Hand.
© Getty Images/fizkes

Rente und Arbeitsverhältnis: Was du wissen solltest

In der Vorfreude auf den Ruhestand können leicht einige Dinge übersehen werden. Doch was genau ist vor dem Renteneintritt zu beachten?

Viele Menschen fiebern dem Ruhestand entgegen und streichen sich den letzten Arbeitstag rot im Kalender ein. Doch der Start in die wohlverdiente Rente benötigt einige Vorbereitungen. Denn was viele nicht auf dem Schirm haben: Häufig muss man vor dem Eintritt in die Rente seinen Job kündigen. Alle wichtigen Informationen findest du hier.

Muss man den Job kündigen, wenn man in Rente geht?

Vor dem Ruhestand kommen so einige Fragen auf. So fragen sich viele, ob das Arbeitsverhältnis automatisch endet oder ob man vor der Rente seinen Job doch erst einmal kündigen muss? Die Antwort auf diese Frage dürfte viele überraschen. Denn in der Tat müssen viele vor dem Renteneintritt ihren Job kündigen. Denn das Erreichen des Renteneintrittsalters führt nämlich nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Grund: Arbeitnehmende, die im Rentenalter weiterhin arbeiten möchten, dürfen vom Arbeitgeber nicht einfach gekündigt werden können, wie die Gewerkschaft IG Metall berichtet.

Laut der IG Metall muss man, sobald man die Regelaltersgrenze erreicht hat und in den Ruhestand gehen möchte, entweder eine Kündigung einreichen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Diese Anforderung gilt sogar dann, wenn man den Ruhestand bereits vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze anstrebt.

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Vor dem Einreichen der Kündigung einen Blick in den Arbeitsvertrag werden

Bevor man sich jedoch die Mühe macht, eine Kündigung zu schreiben, sollte man vorher erst einmal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Denn in einigen Arbeits- oder Tarifverträgen sind Bestimmungen enthalten, die besagen, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wenn im Vertrag ein bestimmtes Alter festgelegt ist, zum Beispiel 65 Jahre, dann wurde dieser Vertrag abgeschlossen, als die Regelaltersgrenze noch bei diesem Alter lag.

Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass man nun vorzeitig in Rente gehen muss und Abschläge in Kauf nehmen muss. Laut IG Metall ist nicht das konkrete Alter entscheidend, „sondern der eigentliche Zweck der Vereinbarung“. Dieser besteht darin, dass man ohne Kündigungsaufwand bis zur Regelaltersgrenze in Rente gehen kann.

Wann muss man den Arbeitgeber darüber informieren, dass man in Rente geht?

Wenn du dich dazu entscheidest, das Arbeitsverhältnis zu beenden, musst du entweder die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten oder die individuell vereinbarte Kündigungsfrist, die du in deinem Arbeitsvertrag findest. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du im Falle des Renteneintritts keine Kündigung vornehmen musst. Dein Arbeitgeber wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung informiert, sobald du deinen Rentenantrag bei ihnen einreichst.

Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zu stellen. So wird eine reibungslose Abwicklung gewährleistet und finanzielle Engpässe können vermieden werden.

Quellen: IG Metall, merkur.de, Sozialverband Deutschland

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