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Rente mit 63: Werden bald höhere Abschläge fällig?

Die Rente mit 63 ist in Deutschland beliebt. Um den früheren Eintritt in den Ruhestand weniger attraktiv zu machen, fordert ein Ökonom nun höhere Abschläge.

Neben eine Brief der Deutschen Rentenversicherung liegen Münzen und Geldscheine.
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Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, kann dies ab einem Alter von 63 Jahren tun, muss jedoch oft mit Rentenkürzungen rechnen. Einem Ökonomen gefällt die Rente mit 63 Jahren in seiner jetzigen Form überhaupt nicht. Er schlägt eine Änderung vor, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Welche das genau ist, erfährst du hier.

Wirtschaftsweiser fordert höhere Abschläge für Rente mit 63

Der Ökonom Martin Werding plädiert für eine Erhöhung der Abschläge für Arbeitnehmende, die vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Möglichkeit, ab dem Alter von 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen, sei grundsätzlich akzeptabel, äußerte der Wirtschaftsweise gegenüber der Funke Mediengruppe. „Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr sind dafür aber zu niedrig. Stattdessen müssten es 5 bis 6 Prozent sein“, so Werding.

Völlig abschlagsfreie vorzeitige Renten für gesunde Personen mit normalem bis überdurchschnittlichem Einkommen passen „angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels überhaupt nicht in die Landschaft“, sagte das Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Werding unterstützt unterstützt damit Haltung der FDP

Damit teilt Werding die Ansicht der FDP, die sich ebenfalls für die Abschaffung der Rente mit 63 für langjährig Versicherte ausgesprochen hat. Die FDP argumentiert, dass diese Regelung zu kostspielig sei und dringend benötigte Fachkräfte vom Arbeitsmarkt fernhalte. Außerdem belaste sie den Haushalt. Die Koalitionspartner SPD und Grüne lehnen dieses Vorhaben jedoch ab.

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Rente mit 63: Diese Regelung gilt

In Deutschland kann man grundsätzlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Dafür müssen Versicherte 35 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt haben und Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, was auf ein Jahr gerechnet 3,6 Prozent ausmacht. Wer jedoch 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen.