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Rente: Erhalten Ukrainer sie in Deutschland schon ab 57 Jahren?

Erhalten geflüchtete Ukrainer in Deutschland eine frühere Rente als üblich? Wir räumen mit der Behauptung auf.

Neben einem Rentenbescheid liegen drei 50-Euro-Scheine.
© IMAGO/Lobeca

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Wie ist es eigentlich um das italienische Rentenmodell bestellt? Das und mehr erfahren wir von Rentenexperte Helmut Achatz.

Es ranken sich viele Irrtümer und Mythen um das Thema Rente – und seit dem Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine kommen neue hinzu. So wird immer wieder behauptet, dass geflüchtete Ukrainer:innen in Deutschland früher Rente beantragen könnten. Wie viel Wahrheit sich hinter dieser Behauptung verbirgt, erfährst du hier.

Können Ukrainer:innen in Deutschland früher in Rente gehen?

Im Internet und in sozialen Netzwerken kursieren immer wieder Gerüchte, dass Ukrainer:innen angeblich bis zu zehn Jahre früher in Rente gehen könnten als Deutsche. Doch diese Behauptung ist falsch.

Laut der Deutschen Rentenversicherung gilt für Ausländer dasselbe Renteneintrittsalter wie für deutsche Staatsangehörige. Dabei hängt das genaue Renteneintrittsalter vom Geburtsjahr und der Versicherungszeit ab und liegt in Deutschland zwischen 63 und 67 Jahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen frühestens nach 35 Jahren Arbeit in den Ruhestand gehen, während die meisten jedoch mindestens 45 Jahre arbeiten müssen, um ihre Rente zu erhalten.

Rentenanspruch nach 5 Jahren Arbeit

In Deutschland zahlt jeder Arbeitnehmer:innen, der einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Das bedeutet, dass auch Ausländer, einschließlich ukrainischer Staatsbürger:innen, Anspruch auf eine Rente erlangen können.

Dabei besteht der Rentenanspruch grundsätzlich erst nach einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Die Rente wird dann ausgezahlt, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Gemäß der Deutschen Rentenversicherung kann die erforderliche Mindestversicherungszeit auch durch die Addition von deutschen und europäischen Versicherungszeiten erreicht werden. Da die Ukraine jedoch kein Mitglied der Europäischen Union ist, gilt diese Regelung für geflüchtete Ukrainer:innen nicht.

Mit einigen Ländern hat Deutschland bereits ein ratifiziertes Sozialversicherungsabkommen, wie zum Beispiel mit Albanien, Moldau, Australien, den USA und Südkorea. Aktuell existiert ein solches Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine noch nicht.

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