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Privilegien der Alleinverdiener-Ehe: Warum sie bald abgeschafft werden könnten

Das Arbeiten wird für Zweitverdiener immer unattraktiver. Lies hier, welche Privilegien für Alleinverdiener-Ehen jetzt abgeschafft werden sollen.

Frau Alleinverdiener-Ehe
© IMAGO/Westend61

Mit diesem Gehalt giltst du in Deutschland als arm

Ab wann giltst du in Deutschland als armutsgefährdet? Die Antwort ist komplizierter, als du vielleicht denkst.

In Deutschland wird aktuell durch das Ehegattensplitting und die Elterngeld-Reform vor allem ein bestimmtes Modell finanziert. Und zwar die Ehe, in der nur ein Partner beziehungsweise eine Partnerin arbeitet, während der oder die andere zu Hause bleibt und sich beispielsweise um Haushalt und Kinder kümmert. Die Wirtschaftsweisen fordern jetzt jedoch ein Ende dieser Subventionen. In diesem Artikel verraten wir dir, warum das Arbeiten für viele Ehepartner:innen immer unattraktiver wird und was dagegen unternommen werden soll.

Die Wirtschaftsweisen fordern, finanzielle Privilegien für Alleinverdiener-Ehe abzubauen

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung äußert sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – umgangssprachlich auch als Wirtschaftsweisen bezeichnet – zu den derzeitigen attraktiven Vorteilen der Alleinverdiener-Ehe.

Bei einer Alleinverdiener-Ehe handelt es sich, wie der Name bereits verrät, um eine Ehe, in der lediglich ein Partner oder eine Partnerin erwerbstätig ist, während der oder die andere zu Hause ist und sich beispielsweise um die Kindererziehung oder den Haushalt kümmert. Laut den Wirtschaftsweisen mindern die aktuellen Subventionen und Privilegien dieser Alleinverdiener-Ehe jedoch den Anreiz, überhaupt zu arbeiten.

Aus diesem Grund fordern die Wirtschaftsweisen eine Abschaffung der finanziellen Privilegien für die Alleinverdiener-Ehe. Doch um welche Privilegien handelt es sich dabei überhaupt? Wir haben dir hier einige davon aufgelistet:

Ehepaar Hände Geld
Beim Ehegattensplitting werden die Gehälter beider Partner addiert. Die Einkommensteuer wird auf die Hälfte des gemeinsamen Gehalts erhoben. Foto: IMAGO/Westend61

1. Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Partner:innen addiert und anschließend halbiert. Dann wird auf die diesen Betrag die anfallende Einkommenssteuer berechnet und anschließend wieder verdoppelt. Gerade für Paare, bei denen ein:e Partner:in besonders viel Geld verdient, ist das sehr günstig.

Die Mitglieder des Sachverständigenrats sprachen sich jetzt jedoch vor allem für eine Reform des Ehegattensplittings aus, da dieses aktuell den Anreiz verringere, als Zweitverdiener die Zahl der Arbeitsstunden zu erhöhen oder überhaupt einen Job anzunehmen. Wie genau das Ehegattensplitting reformiert werden soll, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.

https://dev.wmn.de/stories/achtung-auf-diese-7-renten-irrtuemer-solltest-du-nicht-hereinfallen-id495158

2. Einkommensgrenze des Elterngeldes senken

Zudem kritisieren die Wirtschaftsweisen auch die Streichung des Elterngeldes für Bürger:innen mit hohem Einkommen beziehungsweise die Senkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld. Aktuell erhalten alle Paare Elterngeld, die ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von unter 300.000 Euro haben. Dieses soll jedoch aufgrund der Sparmaßnahmen auf 150.000 Euro gesenkt werden.

Die Wirtschaftsweisen sprechen sich gegenüber der FAZ jedoch dagegen aus und argumentieren damit, dass nach der Einführung des Elterngeldes deutlich mehr Frauen mit einem höheren Einkommen und Bildungsniveau Kinder bekommen hätten. Zudem hätten sich auch die Väter häufiger an der Betreuung der Kinder beteiligt.

Fazit: Der Beschäftigungsanreiz für Zweitverdienende sinkt

Aufgrund der genannten finanziellen Privilegien für Alleinverdiener-Ehen sinkt die Attraktivität der Beschäftigung von Zweitverdienenden. In Anbetracht des derzeitigen Fachkräftemangels ist das jedoch höchst problematisch. Bundeskanzler Scholz betont jedoch, dass aktuell keine Verschlechterung der Bedingungen für Normalverdiener geplant sei.