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Neue Grundsteuer wird 2025 fällig: Das solltest du wissen

In einem knappen halben Jahr greift die neue Grundsteuer. Die Antworten auf alle wichtigen Fragen, findest du hier.

Ein kleines Modell-Haus und Schlüssel liegen auf einem Bauplan.
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Die Grundsteuerreform 2025 bringt zahlreiche Unsicherheiten und ungeklärte Fragen mit sich. Wer wird höhere Zahlungen leisten müssen und wer kann mit Einsparungen rechnen? Die Antworten auf alle diese wichtigen Fragen zum Thema Grundsteuer, findest du hier.

Grundsteuer: Was ist das?

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauung, die von Kommunen und Gemeinden jährlich erhoben wird. Bisher basierte die Berechnung auf den sogenannten Einheitswerten, die jedoch lange Zeit nicht aktualisiert wurden. Daher entschied das Bundesverfassungsgericht im April 2018, dass die Grundsteuer neu berechnet werden muss. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist die Reform der Grundsteuer in Kraft.

Um sicherzustellen, dass vergleichbare Grundstücke nicht unterschiedlich besteuert werden, soll die Bewertung künftig regelmäßig aktualisiert und überprüft werden. Dabei erfolgt die erste Zahlung der neuen Grundsteuer am 1. Januar 2025.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Das Grundsteuerreformgesetz verlangt eine Neubewertung der Grundstücke. Die Berechnung der Grundsteuer basiert weiterhin auf den Faktoren Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz. Der Grundstückswert bleibt die Basis für die Steuerberechnung. Dieser Wert wird jedoch künftig mit einer reduzierten Grundsteuermesszahl und den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen multipliziert, um die Grundsteuer zu berechnen.

Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt nun anders als zuvor. Zur Berechnung wird der Bodenrichtwert zusammen mit einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete verwendet. Diese Änderungen führen zu einer angepassten Festsetzung der Grundsteuer.

Aufgepasst: Diese Form der Rechnung gilt nur für die Bundesländer, die das Bundesmodell übernehmen. In einigen Bundesländern gelten jedoch abweichende Regelungen, sodass die Vorschriften nicht überall einheitlich sind. Es hängt also davon ab, in welchem Bundesland das zu bewertende Eigentum liegt.

Wer ist von der Reform betroffen?

Jeder Besitzer eines Grundstücks oder einer Wohnung muss die neue Grundsteuer beachten und den Bescheid einreichen. Bei Eigentumswohnungen ist der jeweilige Eigentümer beziehungsweise die jeweilige Eigentümerin selbst für die Berechnung der neuen Grundsteuer zuständig, nicht die Wohnungseigentumsverwaltung.

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Wer wird in Zukunft mehr Grundsteuer zahlen müssen?

Es wird erwartet, dass Eigentümer:innen von wertvollen Immobilien in erstklassigen Lagen künftig eine höhere Grundsteuer entrichten müssen als bisher. Dazu gehören:

  • Eigentümer in Innen­stadt­lagen
  • Besitzer von Grundstücken in Gebieten mit starker Wert­steige­rung
  • Eigentümer von neuen Häusern

Das bedeutet, dass Immobilien in weniger attraktiven Wohngegenden und außerhalb der Ballungsräume vermutlich eine niedrigere Grundsteuer haben werden. Dies ist eine direkte Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das eine Reform der Grundsteuer gefordert hat. 

Denn die Reform soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreichen. Infolgedessen werden Immobilien in begehrten Lagen höher besteuert. Dagegen werden Grundstücke und Gebäude in weniger gefragten Lagen geringeren Steuerbelastungen ausgesetzt. Das Bundesfinanzministerium betont, dass dieser Effekt durch das Urteil des Gerichts vorgegeben ist.

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