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Nachzahlungszinsen bei der Steuererklärung: So vermeidest du sie

Wenn die Abgabe der Steuererklärung verspätet erfolgt oder die Bearbeitungszeit länger dauert, kann das Finanzamt Zinsen auf die Nachzahlung erheben. Wie du sie vermeidest, liest du hier.

Eine Frau hat ein Dokument in der Hand und tippt auf dem Taschenrechner.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und diese selbst anfertigt, hat dafür noch bis zum 2. September 2024 Zeit. Wird sie bis dahin nicht abgegeben, werden Nachzahlungszinsen fällig. Doch nicht nur dann muss man sie zahlen. Wie man Nachzahlungszinsen bei der Steuererklärung vermeidet, erfährst du hier.

Nachzahlungszinsen: Wann werden sie fällig?

Nachzahlungszinsen, auch Verzugszinsen genannt, können anfallen, wenn Sie Ihre Steuererklärung verspätet abgeben oder wenn es bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids zu lange dauert. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe werden sowohl Nachzahlungszinsen als auch Erstattungszinsen 15 Monate nach dem Ende des Kalenderjahres berechnet.

„Schulden Sie dem Finanzamt Geld, wird nach Ablauf der 15 Monate ein Zins von 0,15 pro Monat fällig – also insgesamt 1,8 Prozent pro Jahr“, so der Lohnsteuerhilfeverein. Dabei werden die Erstattungszinsen in derselben Höhe berechnet.

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Warum das Finanzamt Nachzalungszinsen fordert

Laut Finanztip.de geht das Finanzamt bei einer niedrigen Steuerzahlung davon aus, dass das zurückgehaltene Geld im Verzinsungszeitraum Zinsen eingebracht hat. Diese Annahme gilt bis zum Erhalt des belastenden SteuerbescheidsVoraussetzung dafür ist, dass das zurückbehaltene Geld bis zur Festsetzung der Steuer verfügbar bleibt, um mögliche Erträge zu erzielen. Der Steuerzins dient als Entschädigung für die Verzinsungsmöglichkeit, so Finanztip.

Wie kann man sie verhindern?

Doch wie kann man Verzugszinsen vermeiden? Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend, betont Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Es kann sinnvoll sein, die Steuernachzahlung erst ab dem Beginn der Verzinsung an das Finanzamt zu überweisen. Achte darauf, deine Steuernummer anzugeben und den Verwendungszweck deutlich zu machen, zum Beispiel „Einkommensteuer 2022“.

Spätestens beim Einreichen deiner Steuererklärung solltest du dem Finanzamt mitteilen, dass du die voraussichtliche Nachzahlung freiwillig im Voraus leisten möchtest, so die dpa. Wenn das Finanzamt diese freiwillige Zahlung akzeptiert, musst du keine Nachzahlungszinsen zahlen.

Hinweis: Für den Veranlagungszeitraum 2022 beginnt der Zinslauf am 1. September 2024, während er für den Veranlagungszeitraum 2023 am 1. Juli 2025 startet.

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