Laptops können wie viele andere Dinge als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gibt es dabei doch oft mehr zu beachten, als man zunächst annimmt. In diesem Artikel verraten wir dir, was du beachten musst, wenn du deinen Laptop steuerlich absetzen möchtest.
Alles zum Thema „Laptop von der Steuer absetzen“:
Wer darf den Laptop von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. Dazu zählen Laptops, Tablets, Handys und auch Büromöbel. Wichtig ist jedoch, dass all diese Dinge auch selbst gekauft wurden. Das bedeutet, der oder die Arbeitgeber:in darf den Laptop nicht bereits bezuschusst oder ihn sogar ganz finanziert haben.
Zudem ist es wichtig, dass der Laptop fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Ist das nicht der Fall, darf der Kaufbetrag nur teilweise abgesetzt werden. Hierbei ist es also wichtig, dass du selbst einschätzt, wie du den Laptop nutzt. Das Finanzamt akzeptiert meistens bereits eine 50/50-Aufteilung. Wenn du den Laptop also die Hälfte der Zeit für die Arbeit und die andere Hälfte der Zeit rein privat nutzt, solltest du das auch so angeben.
Tipp: Erst wenn der Laptop zu 90 Prozent für berufliche Zwecke genutzt wird, kannst du ihn komplett von der Steuer absetzen.
So setzt du den Laptop steuerlich ab
Laptops dürfen – wie andere Arbeitsmittel auch – in Form von Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Mittlerweile ist es möglich, die gesamte Summe innerhalb eines Jahres abzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass du zunächst belegen kannst, den Laptop auch tatsächlich selbst gekauft zu haben. Hierfür genügt in der Regel eine einfache Rechnung oder ein Kassenbon.
Und auch Nachweise für die berufliche Nutzung solltest du gut aufbewahren, falls das Finanzamt diese überprüfen möchte. In vielen Fällen genügt hier ein Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin.
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Fazit: So trägst du den Laptop in deine Steuererklärung ein
Wenn du dir einen Laptop angeschafft hast, so sollte dieser in der Steuererklärung für das jeweilige Anschaffungsjahr auftauchen und in dieser vollständig abgesetzt werden. Die Kosten für den Laptop werden dann zusammen mit den Angaben über dein im Steuerjahr erzieltes Einkommen in Anlage N der Steuererklärung eingetragen.