Wer ein Konto bei einer Bank hat, muss sich früher oder später auch mit den dazugehörigen Kontogebühren auseinandersetzen. Doch nicht immer bist du überhaupt dazu verpflichtet, besagte Kontogebühren auch zu zahlen. In welchen Fällen erhöhte Kontogebühren der Bank rechtswidrig sind und was du dagegen tun kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles über die Erhöhung von Kontoführungsgebühren:
Banken dürfen ihre Kontogebühren nicht einfach erhöhen
Immer mehr Geldinstitute erhöhen derzeit die Kontoführungsgebühren für ihre Kundinnen und Kunden. Bislang wurden dazu lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und den Nutzer:innen anschließend angezeigt. Sie konnten diese jedoch weder ablehnen noch ihnen ausdrücklich zustimmen. Somit war es den Banken möglich, die Kontogebühren einfach zu erhöhen, ohne dass die Kund:innen dies ablehnen konnten.
Das ging zumindest bis jetzt. Doch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes sind Geldinstitute nun stets dazu verpflichtet, sich die Zustimmung ihrer Kund:innen abzuholen, bevor die Kontogebühren zu ihrem Nachteil verändert werden dürfen. Fehlt dieses Einverständnis, sind die Erhöhungen der Kontoführungsgebühren unwirksam.
Dieses Urteil gilt zumindest, wenn die Änderungen der Kontoführungsgebühren eindeutig einen Nachteil für die Kund:innen des jeweiligen Geldinstituts darstellen. Sollten sie nur Vorteile für die Kund:innen bieten, so ist keine zusätzliche Zustimmung erforderlich.
So erhältst du deine Kontogebühren zurück
Solltest du auch ohne Zustimmung zu den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch die Erhöhung der Kontoführungsgebühren gezahlt haben, so ist noch nicht alle Hoffnung verloren. Du hast nämlich die Möglichkeit, dass dir rechtswidrige Gebührenerhöhungen erstattet werden.
Und das gilt nicht nur für Gebühren, die in den letzten Wochen oder Monaten angefallen sind. Nein, auch rechtswidrige Gebühren, die du vor maximal zehn Jahren gezahlt hast, müssen dir die Geldinstitute rückerstatten, wenn sie deine Zustimmung für diese Erhöhung nicht hatten.
Laut Stiftung Warentest beläuft sich die Summe der Entschädigungszahlungen auf mehrere Hundert Euro. Allerdings ist die Höhe der Summe auch davon abhängig, wie hoch die Kontoführungsgebühren zuvor waren oder ob dein Konto sogar völlig kostenlos war. Um deine Entschädigung zu erhalten, musst du zunächst einen Antrag bei deiner Bank stellen.
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Fazit: Nicht alle Banken kommen dem Antrag auf Kostenrückerstattung nach
Leider kommen viele Banken diesen Anforderungen jedoch nicht nach und lehnen den Antrag auf Kostenrückerstattung ab. Darüber hinaus kündigt die Bank den betroffenen Kund:innen häufig auch das Konto oder erzwingt die Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ist das der Fall, haben Verbraucher:innen wohl oder übel kaum eine andere Wahl, als ihre Rechte einzufordern und sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten zu lassen. Wer das nicht möchte, kann sich auch zunächst einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau einschalten, der oder die dann zwischen den beiden Parteien vermittelt und versucht, eine Lösung zu finden.