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Darf die Inflationsprämie gepfändet werden?

Um Mitarbeitende bei stark gestiegenen Preisen zu entlasten, können Arbeitgeber eine Inflationsprämie gewähren. Ist diese Prämie im Falle einer Überschuldung pfändbar?

Drei 100-Euro-Scheine.
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Inflationsausgleich: Wer bald bis zu 3000 Euro bekommt

Der geplante Inflationsausgleich kommt. Das Bundeskabinett hat jetzt grünes Licht für die Ausgleichszahlung gegeben.

Die Inflationsprämie, auch als Inflationsausgleichsprämie bekannt, ist eine freiwillige zusätzliche Zahlung an Mitarbeitende, um die durch Inflation bedingte Kaufkraftminderung ihres Einkommens auszugleichen. Viele Beschäftigte haben von der Prämie schon profitiert. Doch was ist mit Arbeitnehmenden, die verschuldet sind? Ist die Inflationsprämie pfändbar? Die Antwort auf diese Frage erfährst du hier.

Ist die Inflationsprämie pfändbar?

Wenn jemand in finanzielle Schwierigkeiten gerät und seine offenen Forderungen nicht begleichen kann, muss er mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen. Wie verhält es sich jedoch mit der Inflationsprämie in einem solchen Fall? Wird diese Prämie als Teil des Arbeitslohns betrachtet und kann gepfändet werden, oder zählt sie zu den pfändungsfreien Sonderzahlungen?

Genau zu dieser Frage gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dabei ging es um folgenden Fall: Ein Pfleger beantragte die Freigabe seiner Inflationsausgleichsprämie und berief sich dabei auf den Pfändungsschutz gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO und die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Insolvenzgericht wies den Antrag jedoch ab, woraufhin der Fall vor den BGH kam.

Der BGH entschied, dass die Inflationsausgleichsprämie gepfändet werden kann. Die Begründung des BGH lautete, dass, obwohl die Prämie zur Milderung der Inflation gedacht ist, dies nicht ausreiche, um einen Pfändungsschutz zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu den zweckgebundenen staatlichen Corona-Hilfen ist die Inflationsausgleichsprämie nicht an einen bestimmten Zweck gebunden und kann vom Arbeitnehmer nach Belieben verwendet werden.

Inflationsprämie zählt als Arbeitseinkommen

Die Inflationsausgleichsprämie zählt zudem als Arbeitseinkommen, da sie vom Arbeitgeber freiwillig zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt wird. Auch wenn sie steuer- und sozialversicherungsfrei ist, handelt es sich nicht um eine staatliche Unterstützungsleistung. Die Prämie erhöht das Einkommen, ohne die Arbeitsleistung zu verändern. Sie stellt somit keine Vergütung für Mehrarbeit oder besondere Leistungen dar.

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