Veröffentlicht inGeld

Geldwäschegesetz: Wie viel Geld darf ich ohne Nachweis überweisen?

Überweisungen sind Teil des täglichen Bankgeschäfts. Ab einem bestimmten Betrag kann ein Nachweis erforderlich werden. Wann dieser erbracht werden muss, liest du hier.

Geldscheine, Münzen und Überweisungsträger.
© photocrew - stock.adobe.com

Kostenloses Online-Konto eröffnen? Das sind deine Möglichkeiten

Wenn du ein neues Konto brauchst, kannst du dieses ganz leicht online eröffnen.Soll es kostenlos sein, solltest du allerdings so vorgehen...

Du kannst so viele Überweisungen von deinem Girokonto machen, wie du möchtest. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Dein Guthaben oder Überziehungsrahmen muss ausreichen, und du darfst die gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Wenn du diese Grenze überschreitest, kannst du zwar weiterhin Geld überweisen, musst aber möglicherweise dem Finanzamt die Herkunft des Geldes nachweisen. Wir erklären dir, wo diese Grenze liegt und worauf du achten solltest.

Wie viel Geld darf man ohne Nachweis überweisen?

Nach dem Geldwäschegesetz musst du Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro melden. Wenn du 10.000 Euro einzahlen und anschließend überweisen möchtest, musst du den Ursprung des Geldes nachweisen. Wenn das Geld jedoch schon auf deinem Konto ist, etwa durch Ersparnisse, Gehalt oder andere Zahlungen, kennt die Bank die Herkunft bereits und muss sie nicht erneut überprüfen.

Wenn eine Geldtransaktion verdächtig wirkt oder ein besonders hoher Betrag überwiesen wird, kann die Bank das Finanzamt informieren. Dies passiert oft, wenn der Empfänger beziehungsweise die Empfängerin auf einer Terrorismusliste steht oder es Anzeichen für illegale Geschäfte gibt.

Geld ins Ausland überweisen: Wann eine Meldung droht

Du kannst ausländische Überweisungen in unbegrenzter Höhe tätigen, solange du innerhalb deines Verfügungsrahmens oder Guthabens bleibst. Beachte jedoch, dass Überweisungen ab einem Betrag von 12.500 Euro der Deutschen Bundesbank gemeldet werden müssen. Diese Meldepflicht ergibt sich aus der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Dabei muss die Meldung vom Empfänger beziehungsweise der Empfängerin des Geldes durchgeführt werden. Auf deinem Kontoauszug findest du einen entsprechenden Hinweis. Das Meldeformular Z4 kannst du auf der Website der Deutschen Bundesbank herunterladen.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.

Gucken hier schauen.