Draußen blühen die ersten Frühblüher und damit kündigt sich nach dem langen Winter allmählich der Frühling an. Der perfekte Zeitpunkt, um die eigenen vier Wände komplett zu reinigen und diese für die wärmere Jahreszeit flott zu machen. Hierfür greifen die einen selbst zum Besen und Kehrblech, andere hingegen holen sich fürs gründliche Reinigen professionelle Hilfe ins Haus. Wusstest du eigentlich, dass man den Frühjahrsputz sogar von der Steuer absetzen kann? Wie das genau funktioniert, erklären wir dir im Folgenden.
So kannst du den Frühjahrsputz von der Steuer absetzen
Der Frühling klopft an der Tür und viele beginnen nun, ihre eigenen vier Wände auf Vordermann zu bringen. Was viele in dem Zusammenhang oftmals jedoch nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich auch das Finanzamt an den finanziellen Ausgaben für die ausgiebige Grundreinigung, betont die Bundessteuerberaterkammer. Denn laut dieser stehen die Reinigungskosten (z.B. Fenster putzen, Gardinen & Teppich reinigen) in direktem Zusammenhang zur allgemeinen Haushaltsführung. Demnach können zum Beispiel Kosten für die Grundreinigung, Gärtnerarbeiten als auch die Betreuung von Haustieren steuerlich geltend gemacht werden.
Doch damit diese Kosten vom Finanzamt auch akzeptiert werden, muss einiges beachtet werden. So sollte man darauf achten, dass die Dienstleistung stets per Überweisung beglichen wird und zudem eine Quittung vorhanden ist. Insgesamt können haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer Summe von 4.000 Euro in der Steuererklärung als Ausgaben angeben werden.
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Haushaltshilfe kann bei der Steuer geltend gemacht werden
Wer nicht nur im Frühjahr, sondern regelmäßig auf eine Putzhilfe setzt, kann bei der Steuer ordentlich etwas herausholen. Denn eine Verdienstobergrenze von 450 Euro als geringfügige Beschäftigung im Haushalt erkennt das Finanzamt an. Dadurch wird die um die sonstigen Steuerermäßigungen verminderte tarifliche Einkommenssteuer um 20 Prozent ermäßigt.
Auch Handwerkerkosten können steuerlich abgesetzt werden
Beim Frühjahrsputz kann einem schnell einmal auffallen, dass die eine oder andere Sache ihre besten Jahre schon hinter sich hat und von einem Handwerker oder einer Handwerkerin wieder Instand gesetzt werden muss. Die gute Nachricht: Auch Handwerker, die du für die Reparatur oder Instandhaltung beschäftigt hast, können steuerlich geltend gemacht werden. So können 20 Prozent der Arbeitskosten und der Fahrt- und Maschinenkosten bei der Steuererklärung angegeben werden, wie Focus berichtet. Insgesamt ließen sich so pro Jahr 1.200 Euro abziehen.
Wichtig: Damit das Finanzamt die anfallenden Kosten auch akzeptiert, solltest du Rechnungen von über 100 Euro niemals in bar, sondern immer per Banküberweisung zahlen. Denn das Finanzamt möchte sicherstellen, dass das Geld auch wirklich von deinem Konto abgebucht wurde. Die nötigen Rechnungen und Überweisungen musst du zudem mindestens 2 Jahre aufbewahren.