In Deutschland sind die Steuerzahler:innen verpflichtet, ihre Steuererklärungen genau und ehrlich abzugeben. Fehler in der Steuererklärung sind jedoch keine Seltenheit und können zu Strafen und Bußgeldern führen, wenn sie nicht umgehend korrigiert werden. Glücklicherweise gibt es Schritte, die unternommen werden können, um Fehler in der Steuererklärung nachträglich zu korrigieren.
Erkenne deinen Fehler in der Steuererklärung
Der erste Schritt zur Behebung eines Steuererklärungsfehlers besteht darin, den Fehler zu erkennen. Prüft das Steuererklärungsformular, die Belege und alle anderen Informationen, die zur Erstellung der Steuererklärung verwendet wurden. Zu den häufigsten Fehlern gehören fehlende oder falsche Angaben, Berechnungsfehler und das Versäumnis, alle Einkommensquellen anzugeben.
Eine geänderte Steuererklärung einreichen
Wurde der Fehler erkannt, sollten Steuerpflichtige eine geänderte Steuererklärung einreichen. Du kannst dasselbe Steuererklärungsformular verwenden, das ursprünglich verwendet wurde, aber die notwendigen Korrekturen vornehmen und darauf hinweisen, dass es sich um eine geänderte Erklärung handelt. Die geänderte Steuererklärung sollte so bald wie möglich eingereicht werden, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden.
Steuerberater:in zu Rate ziehen
Wende dich im Falle eines Fehlers seitens des Steuererstellers an die zuständige Behörde und fordere die Fehlerbehebung ein. Wenn der Steuerberatende nicht willens oder in der Lage ist, den Fehler zu korrigieren, müssen die Steuerpflichtige unter Umständen rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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6 Jahre Aufbewahrungspflicht
Es ist wichtig zu wissen, dass Steuerzahler in Deutschland verpflichtet sind, alle Steuerunterlagen mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren. Dazu gehören das Original der Steuererklärung, Belege und jeglicher Schriftverkehr mit den Steuerbehörden. Diese Unterlagen können von den Steuerbehörden im Falle einer Prüfung oder Untersuchung angefordert werden, daher ist es wichtig, sie an einem sicheren und leicht zugänglichen Ort aufzubewahren.
Weitere Fristen
In § 169 der Abgabenverordnung wird die Festsetzungsfrist geregelt, und wenn es sich bei dem Fehler um kleine Unstimmigkeiten und niedrige Beträge handelt, gelten vier Jahre. Eine Frist von fünf Jahren besteht, wenn das Finanzamt eine „leichtfertige Steuerverkürzung“ durch größere Fehler sieht. Bei einer Steuerhinterziehung weitet sich dieser Zeitraum auf 10 Jahre aus. Bei diesem Sachverhalt steht jedoch der Vorwurf im Raum, dass der Fehler Absicht war. Die Möglichkeit, dies zu widerlegen, hast du nur, solange keine Betriebsprüfung stattfindet, die eine straffreie Selbstanzeige verhindern würde. Alle Fristen beginnen mit dem auf die jeweilige Steuererklärung folgenden Jahr.
Fehler in der Steuererklärung: Nichts ist verloren
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Behebung von Steuererklärungsfehlern in Deutschland erfordert, den Fehler zu erkennen, eine geänderte Steuererklärung einzureichen und alle Steuerunterlagen mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren. Es ist wichtig, Fehler in der Steuererklärung umgehend zu beheben, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden und sich bei Bedarf rechtlichen Beistand zu holen. Durch diese Schritte können Steuerzahler:innen sicherstellen, dass ihre Steuererklärungen korrekt sind und mit den deutschen Steuergesetzen übereinstimmen