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Erziehungsrente: Was genau ist das & wie viel Geld gibt es?

Die Erziehungsrente ist eine spezielle Form der Hinterbliebenenrente. Was sich genau dahinter verbirgt und welche finanziellen Leistungen damit verbunden sind, liest du hier.

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Neben der Altersrente gibt es auch die sogenannte Erziehungsrente. Diese zählt zu den Hinterbliebenenrenten. Was genau hinter der Erziehungsrente steckt und wie hoch die Zahlungen ausfallen, erläutern wir dir im Folgenden.

Erziehungsrente: Wer hat Anspruch?

Die Erziehungsrente erhält man, wenn man geschieden ist, ein Kind erzieht und der geschiedene Ehepartner oder die Ehepartnerin verstirbt. Dabei dient diese laut der Deutschen Rentenversicherung als Ersatz für den Unterhalt, um dem verbleibenden Elternteil mehr Zeit für die Kindererziehung zu ermöglichen. Doch nicht nur Geschiedene haben Anspruch auf Erziehungsrente, sondern auch ehemalige Lebenspartner:innen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst wurde, können das Geld erhalten.

Das ist das Besondere an der Erziehungsrente

Die Erziehungsrente unterscheidet sich von der Witwenrente, da sie nicht an das Rentenkonto des geschiedenen Ehepartners beziehungsweise der geschiedenen Ehepartnerin gebunden ist. Stattdessen basiert sie auf dem Rentenkonto des noch lebenden Elternteils.

Um Anspruch auf diese Rente zu haben, muss der überlebende Elternteil vor dem Tod des geschiedenen Partners eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Dabei soll diese Regelung sicherstellen, dass die Rente nicht vom Rentenkonto des Verstorbenen abhängig ist.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Zusätzlich zu den vorher genannten Anforderungen müssen laut der Deutschen Rentenversicherung auch folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden sein.
  • Wurde die Ehe vor dem 1. Juli 1977 aufgelöst, basierte der Unterhaltsanspruch auf dem Recht der DDR.
  • Der geschiedene Ehepartner:in ist gestorben.
  • Der noch lebende Elternteil kümmert sich um ein eigenes Kind oder das Kind des früheren Ehepartners (einschließlich Stief- oder Pflegekind, Enkel oder Geschwister), das unter 18 Jahre alt ist. Dies gilt auch für ein behindertes Kind, das entweder das eigene oder das Kind des früheren Ehepartners bzw. Ehepartnerin ist, unabhängig vom Alter des Kindes.

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Wie hoch fällt die Erziehungsrente aus?

Die Erziehungsrente wird individuell berechnet und entspricht der Höhe der Erwerbsminderungsrente, die der noch lebende Elternteil erhalten würde. Bei Anspruch auf mehrere Renten im gleichen Zeitraum wird lediglich die höchste Rente ausgezahlt.

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