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Dürfen Freunde bei der Steuererklärung helfen? Die Antwort wird dich überraschen 

Die Bearbeitung der Steuererklärung ist nicht immer einfach. Viele nehmen daher Hilfe von Freund:innen in Anspruch. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Eine Frau hilft einem jungen Mann bei dem Durchblicken von Unterlagen.
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Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Jedes Jahr sind Millionen Deutsche dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung einzureichen. Dabei ist das Ausfüllen der Unterlagen für viele eine lästige Aufgabe, die man am liebsten nicht alleine erledigen möchte. Da trifft es sich gut, wenn man im Freundeskreis eine Person hat, die sich bestens mit dem Thema Steuern auskennt und einem helfen kann. Doch dürfen Freund:innen bei der Steuererklärung helfen? In Deutschland gibt es hierfür klare Regeln. Wir verraten dir, wer dir bei deiner Steuererklärung helfen darf.

Dürfen Freunde bei der Steuererklärung helfen? 

Wer seine Steuererklärung noch nicht abgegeben hat, sollte sich besser heranhalten. Denn bis zum 2. September 2024 muss diese beim Finanzamt sein. Da das Ausfüllen der Dokumente ganz schön kompliziert sein kann, holen sich viele Hilfe bei Freund:innen oder Familienmitgliedern. Doch wer darf bei der Steuererklärung eigentlich helfen?

Das Steuerberatungsgesetz regelt in Deutschland, welche Personen und Vereinigungen bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen dürfen. So dürfen zum Beispiel Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie helfen, wenn sie für ihre Hilfe nicht entlohnt werden. Hierzu gehören:

  • Verlobte/Verlobter
  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner
  • Geschwister
  • Kinder der Geschwister
  • Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister
  • Geschwister der Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Pflegeeltern oder Pflegekinder
  • Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder)

„Unzulässig ist damit generell die Hilfeleistung gegenüber anderen Personen wie beispielsweise Lebensgefährten, Freunden und Bekannten“, sagt Alexander Kislinger von der Lohnsteuerhilfe Bayern gegenüber dem Portal ihre-vorsorge.de. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Hilfe entgeltlich oder unentgeltlich erbracht wird.

Wer noch bei der Steuererklärung helfen darf

Darüber hinaus dürfen bei der Bearbeitung der Steuererklärung Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und vereidigte Buchprüfer:innen helfen, wie Alexander Kislinger berichtet. Lohnsteuerhilfevereine hingegen sind in erster Linie auf die Beratung von Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen spezialisiert und dürfen daher nur im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis bei der Steuererklärung Hilfe leisten. 

Falls ein Steuerpflichtiger zum Beispiel zu versteuernde Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft oder einem Gewerbebetrieb erzielt, sind Lohnsteuerhilfevereine nicht befugt, Unterstützung anzubieten. In diesem Fall müssen andere Expert:innen konsultiert werden.

Hilfe von Freunden bei der Steuererklärung: Diese Ausnahme gibt es

Doch wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel. So dürfen Freund:innen laut Kislinger nur bei „steuerlich irrelevante(n) Unterstützungsleistungen“ wie Schreib- und Übersetzungsarbeiten oder bei der Übermittlung von Daten für eine elektronische Steuererklärung helfen. Ein ähnlicher Grundsatz gilt auch für einmalige Tätigkeiten, die nicht wiederholt werden.

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Unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit

Wer sich nicht an das Steuerberatungsgesetz hält, riskiert man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden kann. Aber warum ist es eigentlich verboten, anderen bei der Steuererklärung zu helfen?

„Die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes sollen Steuerpflichtige vor einer Fehlberatung schützen“, sagt Kislinger. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich sachkundige Einzelpersonen und Organisationen aktiv sind, welche die erforderliche fachliche und persönliche Zuverlässigkeit sowie Qualifikation aufweisen.