Personen, die in Deutschland Bürgergeld beziehen, müssen sich an bestimmte Regeln halten. So müssen sie zum Beispiel das Jobcenter in Kenntnis setzen, wenn sie verreisen möchten. Aber auch Kontoauszüge müssen sie dem Jobcenter regelmäßig zukommen lassen. Doch wie sieht es bei einem Umzug aus? Müssen Bürgergeldempfänger:innen sie auch über einen Wohnungswechsel in Kenntnis setzen? Die Antwort erfährst du hier?
Umzug: Müssen Bürgergeldempfänger:innen dies dem Jobcenter mitteilen?
Nein, Bürgergeldempfänger:innen müssen das Jobcenter nicht über ihren Umzug informieren. Denn in Deutschland gibt es existiert keine gesetzliche Vorschrift in Deutschland, die besagt, dass sie die Erlaubnis des Jobcenters für einen Umzug benötigen.
Dementsprechend besitzen sie wie jede andere Bürgerin oder jeder andere Bürger das Recht über ihren Wohnort frei zu wählen. Dennoch sind bestimmte Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Umzugskosten und die finanzielle Tragfähigkeit der neuen Wohnsituation.
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Übernimmt das Jobcenter die Kosten für den Umzug?
Der Verein für soziales Leben e.V. informiert auf seiner Website, dass die Kosten für einen Umzug nur dann übernommen werden, wenn der Umzug begründet ist und darüber hinaus ein rechtzeitig ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde. Um Leistungsminderungen zu vermeiden, sollten die spezifischen Vorgaben des Jobcenters im Voraus erfragt werden. Zusätzlich ist es wichtig, das Jobcenter über die neue Adresse zu informieren, um die Erreichbarkeit sicherzustellen.
Wer als Bürgergeldempfänger:in den Wohnort wechseln möchte, sollte vor dem Umzug die Zustimmung des Jobcenters einholen, damit die Kosten auch gedeckt werden. Doch aufgepasst: Das Jobcenter behält sich das Recht vor, eigenständig zu entscheiden, ob der Umzug als erforderlich angesehen wird und dementsprechend die Kosten übernimmt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen Betroffene die Kosten selbst tragen.
Quellen: gegen-hartz.de, Verein für soziales Leben e.V., Bundesagentur für Arbeit