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Bundesregierung: Wer günstig vermietet soll Steuervorteile genießen

Wer Immobilien günstig vermietet, soll laut Bundesregierung künftig Steuer-Vorteile genießen. Mit dieser Maßnahme möchte sie für mehr bezahlbare Mietwohnung sorgen. Alle Details.

Die Giebel von renovierte Altbauten.
© IMAGO/Horst Galuschka

Gemeinsam wohnen: 4 Dinge, die Paare unbedingt beachten sollten

Wenn man als Paar zusammenzieht, ist das ein wunderschöner Moment – der allerdings auch seine Tücken haben kann. Deshalb haben wir ein paar Tipps zusammengestellt, wie ihr die üblichen Anfängerfehler vermeidet und was ihr noch beachten solltet, damit ihr ein Dreamteam bleibt – auch in einer gemeinsamen Wohnung.

In Deutschland fehlen Hunderttausende bezahlbare Wohnungen. Um diesem Problem zumindest ein wenig entgegenzuwirken, möchte die Bundesregierung den gemeinnützigen Wohnungsbau steuerlich fördern. Konkret bedeutet dies: Wer seine Wohnung günstig vermietet, soll in Zukunft weniger Steuern zahlen. Doch ist das wirklich die Lösung für günstigere Mieten?

Bundesregierung plant Steuer-Vorteil für günstige Mieten 

Die Bundesregierung plant, die vor 34 Jahren abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit in neuer Form wieder einzuführen, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Am Mittwoch billigte das Kabinett eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2024.

Mit dieser Änderung werden Unternehmen, Vereine und Stiftungen steuerlich begünstigt, die dauerhaft Wohnungen zu Preisen unterhalb der ortsüblichen Mieten anbieten. Das Bundesbauministerium erwartet, dass mindestens 100 zusätzliche Unternehmen von dieser Neuregelung profitieren werden – zum Beispiel durch den Bau von Werkswohnungen oder die Vermietung eines Teils ihrer Wohnungen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht.

Geywitz: 60 Prozent der Haushalte könnten von der Wohngemeinnützigkeit profitieren

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) teilte mit, dass die Einkommensgrenzen so definiert wurden, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten. Durch diese Gemeinnützigkeit werde neben dem sozialen Wohnungsbau eine zusätzliche Säule für bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Sie freue sich, dass dieses Projekt aus dem Koalitionsvertrag nun umgesetzt werde.

Die vom Kabinett erarbeitete Regelung besagt, dass Anbieter von günstigem Wohnraum on der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit werden. Laut Ministerium können die Steuererleichterungen pro Wohnung zwischen 1.000 und 2.000 Euro betragen.

Ein Unternehmen mit 300 Wohnungen könnte dadurch rund eine halbe Million Euro einsparen. Diese Ersparnisse könnten zur Senkung der Mieten verwendet werden.

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Reaktionen auf neue Wohngemeinnützigkeit fällt gemischt aus

Die Reaktionen auf das Vorhaben der Bundesregierung fielen unterschiedlich aus. So äußerte die Wohnungsgemeinschaft grundsätzlich ihre Zustimmung zu den Plänen. Laut Verbandspräsident Axel Gedaschko könne die Wohngemeinnützigkeit dabei helfen, dass etwa Vereine und Stiftungen Anbieter von bezahlbarem Wohnraum werden. Allerdings sei dies angesichts der erheblichen Wohnungsnot bei weitem nicht ausreichend.

Der Mieterbund kritisierte, dass – anders als ursprünglich geplant – auf Investitionszulagen verzichtet werde. Das Bundeskabinett hat offenbar nur eine ‚Mini-Wohngemeinnützigkeit‘ vereinbart“, so Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.

Auch die Linke äußerte sich in ähnlicher Weise. Die Abgeordnete Caren Lay erklärte: „Der Tiger der neuen Wohngemeinnützigkeit wurde durch die Ampel zum Bettvorleger.“

Quellen: Tagesblatt, ZDF und TAZ

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