Seit Anfang des Jahres gibt es in Deutschland das sogenannte Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Im Dezember bekommen mehr als 5 Millionen Menschen das Geld ein letztes Mal in diesem Jahr ausgezahlt. Wann das Bürgergeld im Dezember genau auf dem Konto landet, erfährst du hier.
Bürgergeld-Auszahlung im Dezember: Dann landet das Geld auf dem Konto
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, dass das Bürgergeld in der Regel bereits im Vormonat an die Empfänger überwiesen wird. Auf diese Weise sollte es spätestens am ersten Tag des neuen Monats auf deren Konten eingehen. Der konkrete Zeitpunkt der Überweisung kann sich allerdings von Jobcenter zu Jobcenter unterscheiden. So kann es sein, dass das Bürgergeld ein bis zwei Tage später auf dem Konto angezeigt wird, da der Überweisungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Doch im Dezember fällt die Auszahlung des Bürgergelds weder auf einen Feiertag noch auf ein Wochenende. Denn wie das Portal buerger-geld.org berichtet, wird das Bürgergeld im Dezember am Donnerstag, den 30. November 2023 überwiesen. Wer den Auszahlungstermin ganz genau wissen möchte, sollte bei seinem zuständigen Jobcenter nachfragen.
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Bürgergeld nicht pünktlich auf dem Konto? Das sind die Gründe
Obwohl der neue Monat bereits begonnen hat, wartest du immer noch darauf, dass das Bürgergeld auf deinem Konto eingeht? Verschiedenste Ursachen könnten hierfür verantwortlich sein, wie von gegen-hartz.de berichtet. Hierzu gehören beispielsweise:
- Vergessene Zahlungsanweisungen
- Noch nicht bearbeitete Anträge
- Buchungsfehler
- Fehlerhafte Bankdaten
- Gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche
Sollte es vorkommen, dass das Bürgergeld nicht rechtzeitig überwiesen wird, ist es wichtig, dass Betroffene aktiv werden. Eine Anfrage beim örtlichen Jobcenter kann helfen, etwaige Probleme schnell zu klären. Dadurch lassen sich finanzielle Engpässe oft vermeiden.
Bürgergeld steigt 2024: So viel Geld gibt es
Bürgergeld-Empfänger:innen dürfen sich auf eine erfreuliche Nachricht freuen: Im Jahr 2024 ist eine Anhebung des Bürgergelds geplant, und zwar um satte 12 Prozent. Die genaue Erhöhung der Beträge ist in der beigefügten Tabelle ersichtlich.
aktueller Regelsatz | neuer Regelsatz ab 1.1.2024 | Erhöhung | |
Alleinstehende | 502 Euro | 563 Euro | +61 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 451 Euro | 506 Euro | +55 Euro |
Volljährige in Einrichtungen | 402 Euro | 451 Euro | +49 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre | 420 Euro | 471 Euro | +51 Euro |
Kind von 6 bis 13 Jahre | 348 Euro | 390 Euro | +42 Euro |
Kind von 0 bis 5 Jahre | 318 Euro | 357 Euro | +39 Euro |