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Bist du betroffen? Diese Personen müssen eine Steuererklärung abgeben

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Aufgabe. Doch manche kommen um diese nicht herum. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, liest du hier.

Eine Frau bearbeitet Dokumente.
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Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Jedes Jahr stehen Millionen Deutsche vor einer großen Aufgabe: Sie müssen wieder einmal die Steuererklärung für das vergangene Jahr erstellen. Für viele ist dies eine lästige Aufgabe, die man möglichst schnell erledigt haben möchte. Doch wer ist überhaupt dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Hier erfährst du es.

Steuererklärung: Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Ob jemand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hängt zunächst vom Arbeitsverhältnis ab. Denn wenn du angestellt bist, zieht dein Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich von deinem Lohn ab. Das bedeutet, dass du dich theoretisch nicht weiter um die Steuer kümmern musst, weil alle Steuern bereits bezahlt sind. Daher müssen nicht alle Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten, eine Steuererklärung abgeben.

Das ändert sich jedoch, sobald ein:e Arbeitnehmer:in neben seiner regulären Anstellung weitere Einkünfte erzielt. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist gesetzlich geregelt, und zwar im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in Paragraf 46. Demnach sind alle, die in Deutschland arbeiten, verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, wenn sie …

  • (und ein: Ehepartner:in) nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
  • einen Lohnsteuerfreibetrag erhalten hat. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung.
  • Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat. Hierzu gehören unter anderem: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Infektionsschutzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld
  • mehr als 410 Euro an unversteuerten Einkünften erzielen. Dies umfasst zum Beispiel Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Mieteinnahmen.
  • mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehen.
  • Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und 2023 mehr als 12.174 Euro Lohn bekommen hat (Ehepaare mit Zusammenveranlagung: 23.118 Euro).
  • eine:n Partner:in hatten, der/die verstorben ist, oder wenn seine Ehe geschieden wurde und eine:r der ehemaligen Ehepartner:innen im selben Jahr erneut geheiratet hat.

Pflicht zur Steuererklärung: Wer sie noch abgeben muss

Rentner:innen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für Alleinstehende liegt dieser Freibetrag für das Jahr 2024 bei 11.604 Euro. Für Verheiratete betrögt er 23.208 Euro. 

In vielen Fällen sind auch Anleger:innen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie auf ihre Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachzahlen müssen. Das gilt ebenfalls für ausländische Erträge, die noch versteuert werden müssen. Zudem kann diese Erklärungspflicht auch für Personen gelten, die Zinseinnahmen erzielt haben, bei denen keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.

Beamt:innen sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt höher ist als die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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