Der Tod eines oder einer Angehörigen ist ohnehin schon eine unschöne Sache. Abgesehen vom Verlust der Person selbst kommt es auch danach oft noch zu Streitigkeiten um das Erbe. Als wäre das noch nicht genug, gibt es dann ja noch die Beerdigung. Und auch die ist alles andere als günstig. Ein Glück, dass man die Beerdigungskosten in einigen Fällen steuerlich absetzen kann. Wann das möglich ist, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Beerdigungskosten“:
Wer muss die Beerdigung zahlen?
Eine Beerdigung kann sehr schnell ganz schön teuer werden – vor allem dann, wenn man seine verstorbenen Liebsten nochmal besonders würdigen möchte. Doch wer trägt überhaupt die Kosten für die Beerdigung?
Grundsätzlich werden die Bestattungskosten immer von den rechtmäßigen Erben und Erbinnen getragen – unabhängig davon, wie das Verhältnis zum Erblasser oder zur Erblasserin ist. Wenn der Nachlass des oder der Verstorbenen es zulässt, so kann auch er zur Deckung der Bestattungskosten herangezogen werden.
Wenn Erben und Erbinnen das Erbe ausschlagen, so wird die nächste Person dafür herangezogen und auch für die Kosten der Beerdigung belangt. Wenn die verstorbene Person durch das Verschulden anderer umgekommen ist, so müssen diese Personen eventuell für die Beerdigungskosten aufkommen.
In diesen Fällen lassen sich Beerdigungskosten von der Steuer absetzen
Wenn jedoch alles mit rechten Dingen zugeht und du als Erbe oder Erbin das Erbe annimmst, so musst du auch die Bestattungskosten zahlen. Wenn das Erbe der verstorbenen Person ausreicht, um die Kosten zu decken, kannst du das natürlich nicht steuerlich absetzen. Musst du die Kosten jedoch ganz allein tragen, weil es beispielsweise nichts zu erben gibt, so ist es möglich, einige Kosten von der Steuer abzusetzen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für:
- Grabstein und Kreuz
- Grab
- Bestattungsunternehmen
- Sarg, Urne und Totenbekleidung
- Grabschmuck und Traueranzeigen
Fazit: Du kannst die Beerdigungskosten nur bis zu einer bestimmten Höhe absetzen
Bis zu welcher Höhe du die Kosten komplett selbst tragen musst, legt das Finanzamt fest. Diese „zumutbare Eigenbelastung“ berechnet sich anhand deines Einkommens. Dennoch solltest du darauf achten, nicht Kosten in unbegrenzter Höhe beim Finanzamt einzureichen.
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Denn die Behörden erkennen nur Kosten in angemessener Höhe an. Was genau jede Behörde als angemessen empfindet, ist natürlich individuell. Wenn du die Bestattungskosten den ungefähren Richtwert von 7.500 Euro nicht überschreiten, bist du auf der sicheren Seite.