Wer ein Bankkonto besitzt, muss in den meisten fällen monatliche Kontoführungsgebühren zahlen. Manchmal kommt es auch vor, dass Gebühren für Überweisungen oder Kontoauszüge fällig werden. In der Vergangenheit haben Sparkassen die einzelnen Gebühren erhöht, ohne ihre Kund:innen angemessen zu informieren oder deren Zustimmung einzuholen. Dieses Vorgehen wurde vom Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2021 als unrechtmäßig bezeichnet. Ein aktuelles Urteil des Berliner Kammergerichts hat nun diese Entscheidung bestätigt – mit weitreichenden Folgen. Wer nun sein Geld zurückbekommen könnte, erfährst du hier.
Gerichtsurteil: Erhöhte Gebühren ohne Zustimmung nicht rechtens
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Sparkasse Berlin, da diese seit 2016 ohne Zustimmung der Kunden bestimmte Gebühren erhöht oder neu eingeführt hatte. Die Zustimmung wurde stillschweigend vorausgesetzt, ohne explizit eingeholt zu werden.
Die Sparkasse weigert sich bis heute, die zusätzlichen Beträge zu erstatten. Richter:innen des Berliner Kammergerichts haben nun entschieden, dass dies rechtswidrig ist. Daher haben die betroffenen Kund:innen Anspruch auf Rückerstattungen, da die Preiserhöhungen unwirksam sind.
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Wer kann Geld zurückfordern?
Besitzt du seit dem 1. Januar 2018 ein Girokonto, für das seitdem höhere Gebühren anfallen? Dann hast du Anspruch auf Rückerstattung, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Dies betrifft Online-, Filial- und Premiumkonten großer Geldinstitute wie der ING Diba, der Postbank, der Deutschen Bank und der Commerzbank.
Auch einige regionale Sparkassen, Volksbanken und Landesbanken haben ihre Gebühren in diesem Zeitraum erhöht. Davon betroffen sind nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch die Kosten für Überweisungen, SMS-TAN oder Kontoauszüge.
So holst du dir dein Geld von der Bank zurück
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber Kunden sollten bereits jetzt ihre Kontoauszüge der vergangenen Jahre sichten, um mögliche Forderungen zu identifizieren. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart betont, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre schlichtweg unwirksam sind und Kund:innen ihr Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern können. Doch wie?
Die Verbraucherzentrale bietet ein Musterschreiben an, das Kund:innen verwenden können, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Um den Nachweis zu sichern, empfiehlt Nauhauser, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Entscheidend ist laut Nauhauser das Preisverzeichnis, das zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung gültig war, und Kunden müssen dies selbst herausfinden.
Quellen: Chip, T-Online und Mitteldeutsche Zeitung