Kennst du den Apfelsaftparagrafen? Wenn nicht, dann hast du vielleicht schon einige Vorteile beim Restaurantbesuch verpasst. Mit diesem einfachen Trick kannst du bares Geld sparen und gleichzeitig deine Lieblingsgetränke genießen. Lies weiter, um zu erfahren, wie du bei jedem Restaurantbesuch vom Apfelsaftparagrafen profitieren kannst.
Was ist der Apfelsaftparagraf?
Der Apfelsaftparagraf, auch bekannt als § 6 der deutschen Getränkepreisliste, regelt, dass ein Gast in einem Restaurant oder einer Kneipe einen Preisnachlass auf bestimmte alkoholfreie Getränke verlangen kann. Der Hintergrund: Um alkoholfreie Alternativen zu alkoholischen Getränken attraktiver zu machen, dürfen diese nicht unverhältnismäßig teuer sein. So soll beispielsweise der Preis für ein alkoholfreies Bier oder Apfelsaftschorle nicht höher sein als für das entsprechende alkoholische Getränk.
Wie funktioniert der Apfelsaftparagraf?
Wenn du in einem Restaurant oder einer Kneipe ein alkoholfreies Getränk bestellst, kannst du verlangen, dass der Preis nicht höher ist als der des alkoholischen Pendants. Das bedeutet, dass wenn ein Glas Bier 3 Euro kostet, ein alkoholfreies Bier oder eine Apfelsaftschorle nicht teurer sein darf. Dies gilt auch für andere alkoholfreie Alternativen.
Schritt-für-Schritt: So setzt du den Apfelsaftparagrafen um
- Getränkekarte prüfen: Schau dir die Getränkekarte genau an und vergleiche die Preise für alkoholische und alkoholfreie Getränke.
- Preisabweichungen erkennen: Achte darauf, ob alkoholfreie Alternativen teurer sind als die entsprechenden alkoholischen Getränke.
- Kellner:in ansprechen: Weisen die Preise Unterschiede auf, sprich höflich den Kellner oder die Kellnerin darauf an und erkläre den Apfelsaftparagrafen.
- Preisnachlass verlangen: Fordere einen Preisnachlass für dein alkoholfreies Getränk, sodass es nicht teurer ist als das alkoholische Pendant.
Warum solltest du den Apfelsaftparagrafen nutzen?
Der Apfelsaftparagraf ermöglicht es dir, bei jedem Restaurantbesuch Geld zu sparen, wenn du alkoholfreie Getränke bevorzugst. Außerdem förderst du so die faire Preisgestaltung von alkoholfreien Alternativen. Das ist nicht nur gut für deinen Geldbeutel, sondern auch für die Allgemeinheit, da es die Nachfrage nach alkoholfreien Optionen stärkt.
Rechenbeispiele für den Apfelsaftparagrafen
- Apfelsaftschorle vs. Bier: Kostet ein Bier 3 Euro und die Apfelsaftschorle 3,50 Euro, kannst du einen Preisnachlass auf 3 Euro verlangen.
- Alkoholfreies Bier vs. Bier: Wenn ein normales Bier 4 Euro kostet und das alkoholfreie Bier 4,50 Euro, muss der Preis auf 4 Euro gesenkt werden.
- Limonade vs. Wein: Ähnlich verhält es sich, wenn eine Limonade teurer ist als ein Glas Wein. Auch hier greift der Apfelsaftparagraf.
Funktioniert der Apfelsaftparagraf auch bei gemischten Getränken?
Ja, auch bei gemischten Getränken wie Apfelsaftschorle gilt der Paragraf, solange es sich um eine alkoholfreie Alternative handelt.
Gilt der Apfelsaftparagraf in jedem Restaurant?
Ja, in Deutschland gilt dieser Paragraf grundsätzlich in allen Restaurants und Kneipen. Hier der genaue Wortlaut inklusive Quelle, wenn du dich darauf berufen möchtest.
„Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.“
(§ 6 GastG Ausschank alkoholfreier Getränke in der Fassung des Gesetzes vom 13. Dezember 2001)
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Was mache ich, wenn das Restaurant den Preisnachlass verweigert?
Sollte das Restaurant den Preisnachlass verweigern, kannst du freundlich darauf hinweisen, dass es gesetzlich geregelt ist. Falls das Restaurant trotzdem nicht nachgibt, kannst du überlegen, das Restaurant zu wechseln und dein Anliegen eventuell dem Verbraucherschutz zu melden.
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