Die EU setzt dem Verkauf weiterer Leuchtmittel ein Ende. Der nächste Stichtag ist schon der 1. September. Bei welcher Lampe nun das Licht ausgeht und was Verbraucher*innen nun wissen sollten, erklären wir im Folgenden. Eines können wir bereits verraten, der Grund für den Verkaufsstop ist seht einleuchtend.
Dieses Leuchtmittel ist ab September verboten
Mit Beginn des Septembers tritt ein Verbot für Halogen-Stiftlampen mit 12 Watt und 230 Volt in Kraft. Jedoch ist es Händlern erlaubt, ihre vorhandenen Restbestände weiterhin zu verkaufen. Ebenfalls können Verbraucher*innen ihre bereits gehamsterten Leuchtmittel der Typen G4, GY6.35 und G9 ohne Bedenken weiter benutzen.
Das Aus des Leuchtmittels wurde durch die EU-Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2019 herbeigeführt. Diese Richtlinie legt strengere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz fest. Leuchtmittel, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, werden systematisch vom Markt genommen – allerdings nicht plötzlich, sondern in einem stufenweisen Prozess.
Kann man Halogenlampen durch LEDs ersetzen?
Auf jeden Fall! Es ist ganz unkompliziert, Halogenleuchtmittel mit den nun verbotenen Pins G4, G6.35 und G9 durch LED-Leuchtmittel auszutauschen. Entscheidend dabei ist, dass der Stiftsockel kompatibel ist. Wer sich unsicher ist, kann sich im Baumarkt oder im Fachhandel von Experten beraten lassen, welche LED-Alternativen am sinnvollsten sind. Es besteht also kein Anlass, jetzt noch schnell die verbliebenen Bestände in den Läden aufzustocken.
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So entsorgst du Halogenlampen richtig
Wer seine Halogenlampen austauschen muss oder noch Alte zu Hause rumfliegen hat, kann diese ganz einfach im Einzelhandel oder im Elektrohandel entsorgen. Denn diese bieten spezielle Boxen an, in denen man die Leuchtmittel hineinwerfen kann. Alternativ können Halogenlampen auch beim nächsten Reststoff- oder Wertstoffhof abgegeben werden.
Diese Lampen wurden bereits aus dem Verkehr gezogen
Anfang des Jahres wurde bereits der ersten Sorte von Energiesparlampen der Stecker gezogen. So ist es seit Ende Februar nicht mehr gestattet, Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel sowie ringförmige Leuchtstofflampen zu produzieren. Weiterhin wurde seit dem 25. August sowohl die Produktion von T8-Leuchtstoffröhren mit einem Durchmesser von 26 Millimetern als auch von T5-Leuchtstoffröhren mit einem Durchmesser von 16 Millimetern eingestellt.