Ostern bedeutet für die meisten Arbeitnehmenden vier Tage frei. Und das am Stück! Während der Osterferien fahren die meisten zu ihren Familien, essen Ostersüßigkeiten und suchen Eier. Doch nicht alle haben ein solches Privileg.
Manche müssen an Ostern schuften. Für ihre Mühen bekommen sie über die Feiertage einen ordentlichen Zuschlag auf ihren eigentlichen Lohn. Wie hoch dieser Feiertagszuschlag zu Ostern ist, kommt auf deinen Vertrag an. Hier erfährst du, ob der Zuschlag dir zusteht und wie du an ihn herankommst.
Das solltest du über den Feiertagszuschlag zu Ostern wissen
Für wen gilt der Sonn- und Feiertagszuschlag?
In den meisten Berufen entfällt die Arbeitspflicht an Sonn- und Feiertagen. Da Ostern der wichtigste Feiertag im christlichen Glauben ist, haben die meisten Menschen am Karfreitag und am Ostermontag frei. Das gibt uns Deutschen genug Zeit, an Ostern dem Feiern nachzukommen. Ganze 34 % der Deutschen haben eine Familienfeier in den Ostertagen. Allerdings haben ganze 26 % der Menschen keine Ostertraditionen.
Folgende Berufsgruppen haben keine Zeit, Ostern zu feiern, denn sie müssen arbeiten:
- Polizei
- Rettungsdienste und Feuerwehr
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Landwirtschaft und Tierpflege
- Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
- Fremdenverkehr
- Verkehrsunternehmen
- Logistik
- Sicherheitsunternehmen
- Energie- und Wasserversorgung
- Theater und Kinos
- Rundfunk und Presse
Menschen, die in diesen Branchen arbeiten, können mit einem Sonn- und Feiertagszuschlag über Ostern rechnen. Das bedeutet, dass an diesem Tag das reguläre Gehalt wesentlich höher ist als normalerweise.
Nice to Know: Die Höhe deines Feiertagszuschlags ist individuell in deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben. Solltest du per Tarif bezahlt werden, ist dein Feiertagszuschlag darin geregelt.
Feiertagszuschlag: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Sollten dir laut Arbeitsvertrag Feiertagszuschläge zustehen, müssen zunächst die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Die Arbeit findet zwischen 0 und 24 Uhr an dem jeweiligen Feiertag statt oder von 0 bis 4 Uhr am Folgetag nach dem Feiertag. Letzteres gilt nur dann, wenn die Arbeitnehmer:in die Arbeit am Feiertag bereits begonnen hat.
Ostersonntag: Ein Feiertag oder nicht?
Gesetzliche und kirchliche Feiertage: Feiertagszuschläge gibt es nur für Feiertage an gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen. Kirchliche Feiertage sind davon ausgenommen. In Deutschland sind die meisten gesetzlichen Feiertage auch kirchliche Feiertage. Schau also in den Kalender: Haben an diesem Tag die „regulären“ Berufe per Gesetz arbeitsfrei? Dann kannst du dir sicher sein, dass du einen Feiertagszuschlag bekommst.
An Ostern gibt es zwei gesetzliche Feiertage: Karfreitag und Ostermontag. An diesen Tagen bekommst du einen Aufschlag.
Ostersonntag ist nur in Berlin-Brandenburg ein Feiertag. Dies gilt in anderen Bundesländern als ein gewöhnlicher Sonntag. Es gilt also die Regelung, die für Sonntage in deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag
Auch wenn es bei vielen Firmen gang und gäbe ist, Sonn- und Feiertagszuschläge zu gewähren, ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben. Nach einem Urteil aus dem Jahr 2006 sind Zuschläge reine Verhandlungssache zwischen der Arbeitnehmer:in und den Arbeitgebenden.
Allerdings sind Feiertagszuschläge eine sehr gängige Praxis in den oben bereits genannten Branchen. Gerade wenn die Feiertagsarbeit unbedingt nötig ist, um Kund:innen zu befriedigen oder Projekte fertig zu stellen, sind Firmen auf die Arbeit der Angestellten angewiesen.
Sollte aber der Sonn- und Feiertagszuschlag in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben sein, hast du sehr wohl einen rechtlichen Anspruch darauf.
Wie viel bekommt man beim Feiertagszuschlag?
Da der Sonn- und Feiertagszuschlag nicht gesetzlich geregelt ist, gibt es auch keine genauen Angaben darüber, wie hoch er sein sollte. Je nach Branche ist das unterschiedlich geregelt. Von 25 % an Sonntagen bis hin zu einem Aufschlag von 125 % ist also alles drin.
Schaue also auf jeden Fall in deinem eigenen Vertrag nach und sprich deinen Arbeitgebenden darauf an.
Ist der Feiertagszuschlag steuerfrei?
Bis zu einem gewissen Grad ist der Sonn- und Feiertagszuschlag sogar steuerfrei. Wie viel du über Extraarbeit steuerfrei verdienen darfst, kannst du über deinen Grundlohn errechnen. So ist die Steuerregelung für Arbeitnehmer:innen. Sollte der Zuschlag einen gewissen prozentualen Anteil des Grundlohns überschreiten, wird er versteuert:
- 25 % des Grundlohns bei Nachtarbeit (von 23 Uhr bis 6 Uhr)
- 50 % des Grundlohns bei Sonntagsarbeit (von 0 Uhr bis 24 Uhr)
- 125 % des Grundlohns bei Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, wenn sie am Arbeitsort erfolgt, sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
- 150 % des Grundlohns bei besonderen Feiertagsarbeiten, wenn sie am 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai geleistet werden
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