In einer Bewerbung solltest du eigentlich immer ehrlich sein. Lies hier, unter welchen Umständen Lügen erlaubt sind.
Lügen im Lebenslauf sind ein absolutes No-Go und dennoch keine Seltenheit. Laut einer Studie des Unternehmens CVapp.de gaben etwa 60 Prozent der Befragten an, in ihrem Lebenslauf bereits einmal gelogen zu haben. Das kann jedoch ernsthafte Konsequenzen haben.
Natürlich möchte man im Lebenslauf und im Bewerbungsschreiben immer gut dastehen und ist aus diesem Grund oft dazu geneigt, sich nochmal ein paar nette Wörter auszudenken, die zwar gut in den Text passen, auf einen selbst aber gar nicht zutreffen. Solche kleineren Lügen sind zwar streng genommen auch nicht erlaubt, jedoch sind deren Auswirkungen nicht ganz so gravierend. Schwierig wird es immer, wenn Bewerber:innen über die bisher gesammelte Berufserfahrung oder ihre Qualifikationen lügen. Denn dafür sollte man auch immer Nachweise parat haben. Ist das nicht der Fall, fällt die Lüge somit schnell auf und kann unter anderem zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren, zur Kündigung oder sogar zur Klage auf Schadensersatz führen. Credit: IMAGO/Westend61Fragen zu deiner religiösen Zugehörigkeit musst du im Bewerbungsgespräch nicht beantworten. Deine Religion ist Privatsache und darf dich weder bei der Bewerbung benachteiligen noch bevorzugen – es sei denn, du bewirbst dich bei einer konfessionellen Einrichtung. Sollte dir eine solche Frage gestellt werden, darfst du entweder die Antwort verweigern oder eine Notlüge verwenden. Rechtlich darf dir das keine Nachteile bringen. Credit: IMAGO/Westend61Ob du in einer Beziehung bist oder heiraten möchtest, betrifft ausschließlich dein Privatleben. Arbeitgeber haben daraus keinen Anspruch auf Information, da es keinen Einfluss auf deine berufliche Leistung hat. Viele fragen aus reiner Neugier oder zur Einschätzung deiner langfristigen Verfügbarkeit. Du darfst in diesem Fall lügen oder höflich ablehnen, die Frage zu beantworten. Credit: IMAGO/Westend61Besonders Frauen werden im Bewerbungsgespräch häufig zu ihrer Familienplanung befragt – das ist unzulässig. Ob und wann du Kinder möchtest oder schwanger bist, darf dein Arbeitgeber nicht beeinflussen oder erfragen. Du darfst hier lügen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, wenn du dich dadurch unter Druck gesetzt fühlst. Eine ehrliche Antwort ist nicht notwendig, da diese Frage deine persönliche Lebensplanung betrifft. Credit: Getty Images/Olga PankovaFragen zu Vorstrafen sind nur dann zulässig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der angestrebten Stelle stehen – etwa bei einem Job im Sicherheitsdienst oder im Finanzwesen. Bei irrelevanten Vorstrafen oder wenn dein Führungszeugnis „leer“ ist, musst du darauf nicht eingehen. In solchen Fällen darfst du eine unwahre Antwort geben, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen. Das schützt dich vor unnötiger Stigmatisierung im Bewerbungsprozess. Credit: IMAGO/Westend61Dein gesundheitlicher Zustand darf nur dann Thema sein, wenn er deine Arbeitsfähigkeit erheblich beeinflusst oder ein Sicherheitsrisiko darstellt. Allgemeine Fragen zu Krankheiten, psychischen Problemen oder chronischen Leiden musst du nicht beantworten. Du darfst also lügen oder eine Antwort verweigern, wenn solche Fragen ohne klaren beruflichen Bezug gestellt werden. Dies dient dem Schutz deiner Privatsphäre und deiner Chancengleichheit im Bewerbungsverfahren. Credit: Getty Images/South_agency