Die Ampel-Koalition hat beschlossen, dass die Steuerklassen 3 und 5 ab 2030 abgeschafft werden. Millionen Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland sind von dieser Reform betroffen. Zukünftig werden alle betroffenen Paare automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln. Das Vorhaben stößt nicht überall auf Zustimmung. So befürchten einige, dass die Abschaffung der zwei Steuerklassen für Ehepaare nachteilig auswirken könnte. Finanzminister Christian Lindner gab nun ein Versprechen ab.
Steuerreform: Lindner sieht keine Nachteile für Paare
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat Ehepaaren erneut versichert, dass die vorgesehene Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine finanziellen Einbußen für sie bedeuten wird. „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Insbesondere das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, weil das eine massive Steuererhöhung wäre.“
Steuerklasse 3 und 5 soll es ab 2030 nicht mehr geben
Ende Juli hat die Bundesregierung beschlossen, die Steuerklassen 3 und 5, die bei Ehepaaren beliebt sind, abzuschaffen. Ab 2030 sollen Paare automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren eingestuft werden. Dabei wird das Finanzamt genau berechnen, wie viel jede:r Partner:in netto zum Einkommen beiträgt. Ziel ist es, die Steuerlast gerechter auf Ehepartner und Lebenspartner zu verteilen, wobei sich die Gesamtsteuerbelastung für Paare nicht ändern soll.
Lindner erklärte, dass Paare momentan noch keine sofortigen Maßnahmen ergreifen müssen. „Wer will, kann aber schon heute besprechen, wie eine faire Aufteilung bei der Steuerschuld aussieht. Denn die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gibt es ja bereits“, sagte der Finanzminister. Mit dieser Steuerklasse wird die Steuerlast proportional verteilt, wodurch auch lästige Nachzahlungen ans Finanzamt zum Jahresende entfallen.
Steuerklasse 3 und 5 sind bei Paaren beliebt
Viele Ehepaare und Lebenspartner bevorzugen nach wie vor die Steuerklassenkombination 3 und 5. Laut den neuesten Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020, die das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlicht hat, wählten von den etwa 5,3 Millionen Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit rund 2,1 Millionen Paare diese Steuerklassenkombination.
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