Auch im Ruhestand hat man keine Ruhe vor dem Finanzamt. Denn viele Senior:innen sind nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – zumindest, wenn die Rente so hoch ist, dass man Steuern zahlen muss. Im Gegensatz zum Erwerbsleben, wo der/die Arbeitgeber:in die Lohnsteuer einbehält, wird die Rente vollständig ausgezahlt. Steuern werden erst später durch die Steuererklärung beglichen. Dies könnte sich bald vielleicht ändern. Denn eine Expert:innenkommission will Rentner:innen von der Abgabe einer Steuererklärung befreien. Alle Details.
Ende der Steuererklärung für Rentner: Was steckt hinter der Rentenabzugsteuer?
Damit Rentner:innen keine Steuererklärung mehr abgeben müssen, fordert eine Expertenkommission die Einführung einer sogenannten Rentenabzugssteuer auf alle Renteneinkünfte. Doch was würde diese genau bringen? Dies würde bedeuten, dass die Rentenzahlungen direkt besteuert werden.
Konkret heißt das: Die Rentenversicherungen würden die Steuern einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dadurch würden Rentner:innen einen geringeren Betrag als bisher ausgezahlt bekommen, wären jedoch von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit und müssten später nichts mehr nachzahlen.
Ähnliches Prozedere gibt es bereits bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Das Verfahren ähnelt dem, das bereits bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung angewendet wird. Rentner:innen müssen diese Beträge nicht nachträglich zahlen. Sie werden bereits bei der Auszahlung der Rente abgezogen.
Die Höhe der einbehaltenen Steuern richtet sich nach den Renteneinkünften des Vorjahres. Diese Informationen übermitteln die Finanzämter elektronisch. Sie gehen direkt an die Rentenversicherungen.
Rentenabzugsteuer: Für soll sie gelten?
Die Rentenabzugssteuer könnte zunächst schrittweise eingeführt werden, beginnend mit Rentner:innen, die keine zusätzlichen Einkünfte haben. In dieser Anfangsphase würde die Steuer nur für diese Rentner:innengruppe gelten.
Nach einer festgelegten Übergangszeit könnte die Regelung ausgeweitet werden. Dann würde die Steuer auch auf Pensionen angewendet werden. Schließlich könnten auch andere Altersbezüge betroffen sein, die bisher der Lohnsteuer unterliegen.
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Steuererklärung wäre dann freiwillig
Auch wenn eine Rentenabzugssteuer eingeführt werden würde, könnten Rentner:innen immer noch freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Denn schließlich haben manche Senior:innen hohe Ausgaben, die sie absetzen möchten. In solchen Fällen könnte es sogar zu einer Steuererstattung kommen.