Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 haben Millionen Ukrainer:innen das Land verlassen. Bis Ende 2022 kamen laut dem Statistischen Bundesamt über eine Million ukrainische Geflüchtete nach Deutschland. Natürlich benötigen sie finanzielle Unterstützung, um hier leben zu können. Aber wie hoch ist eigentlich das Bürgergeld, das geflüchtete Ukrainer:innen in Deutschland erhalten? Wie kennen die Regelsätze.
Haben Ukrainer:innen auch Anspruch auf Bürgergeld?
Gemäß Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BMF) haben Ukrainer:innen dieselben Ansprüche wie deutsche Staatsbürger:innen, wenn es um die Deckung der Lebenshaltungskosten geht. Das bedeutet: Wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können sie Sozialleistungen beantragen.
Erwerbsfähige Geflüchtete haben somit die Möglichkeit, beim Jobcenter Bürgergeld für sich und ihre Familie zu beantragen. Wenn sie nur teilweise erwerbsfähig sind oder Altersrente beziehen, ist das Sozialamt zuständig und bietet Sozialhilfeleistungen an.
Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ukrainische Geflüchtete Bürgergeld oder andere Sozialleistungen erhalten können. Dazu gehört der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über ihren Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden konnte, etwa weil Dokumente fehlen.
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Wie hoch ist der Regelsatz?
Das Bürgergeld gewährleistet laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein „menschenwürdiges Existenzminimum“. Die Höhe des Regelbedarfs, der dieses Minimum sicherstellt, variiert je nach Familiengröße und Alter. Hier einige Beispiele aus der Tabelle, die vom BMF veröffentlicht wurde:
- Alleinstehende haben einen monatlichen Anspruch auf 502 Euro.
- Alleinerziehende mit einem Kind im Alter von sechs bis 13 Jahren bekommen monatlich 502 Euro für sich selbst und 348 Euro für das Kind, was insgesamt 850 Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts beider Personen ausmacht.
- Alleinerziehende mit einem Kind im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten monatlich 502 Euro für sich selbst und 420 Euro für das Kind. Insgesamt können sie somit 922 Euro beziehen.
- Jeder erwachsene Partner erhält einen monatlichen Betrag von 451 Euro, was zusammen 902 Euro für den gesamten Haushalt ergibt.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter noch für Ukrainer:innen?
Im ersten Jahr, in dem ukrainische Geflüchtete Bürgergeld erhalten, werden ihre Wohnkosten in vollem Umfang übernommen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf Arbeitssuche oder Weiterbildung zu konzentrieren. Ab dem zweiten Jahr übernimmt das Jobcenter die Wohnkosten nur noch in „angemessener Höhe“, wie es das BMF erklärt. Die genaue Festlegung erfolgt individuell.
Für Heizkosten gilt von Anfang an, dass sie nur in angemessenem Umfang übernommen werden. Die genaue Höhe der angemessenen Heizkosten wird durch die Kommunen bestimmt, in denen die Geflüchteten leben.
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