Plötzlich steht man ohne Job da, die Einnahmen reichen hinten und vorne nicht und man ist auf staatliche Unterstützung angewiesen. In dieser Situation kommt das Bürgergeld zum Einsatz. Zunächst einmal bedeutet das, dass man sich keine Gedanken mehr um die Finanzen machen muss. Aber wie lange kann man das Bürgergeld eigentlich beziehen? Und was sollte man tun, wenn die Bewilligungsperiode abgelaufen ist? Die Antworten auf alle diese Fragen findest du hier.
So lange kann man Bürgergeld erhalten
Gemäß der Bundesagentur für Arbeit wird das Bürgergeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Leistungsberechtigte nur für sechs Monate unterstützt werden.
Dies geschieht insbesondere in Situationen, in denen sich die Lebensumstände schnell ändern können, wie etwa bei Selbstständigen, Personen mit schwankendem Einkommen oder wenn die monatlichen Miet- und Heizkosten unangemessen hoch sind.
Nach Beantragung schickt das Jobcenter einen Bewilligungsbescheid, aus dem der genaue Zeitraum und die Höhe des zustehenden Bürgergeldes hervorgehen.
Bewilligungsperiode endet: Das ist jetzt zu tun
Wenn dein Bewilligungszeitraum endet und du weiterhin auf Bürgergeld angewiesen bist, musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Diesen Antrag kannst du online auf der Website der Agentur für Arbeit einreichen, per Post versenden oder persönlich abgeben. Das Jobcenter wird dann überprüfen, ob du weiterhin Anspruch auf Bürgergeld hast.
Gemäß Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist dies der Fall, wenn du erwerbsfähig bist, aber dein Einkommen nicht ausreicht und andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht genügen. Nach Genehmigung des Antrags wirst du weiterhin Bürgergeld erhalten, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um Unterbrechungen bei der Unterstützung zu vermeiden.
Wenn der Weiterbewilligungsantrag genehmigt wurde, wird das Bürgergeld erneut für zwölf Monate gewährt, und eine erneute Antragstellung ist am Ende dieses Zeitraums erforderlich. Die Bearbeitungszeit des Antrags durch das Jobcenter hängt von der Auslastung des Jobcenters sowie davon ab, ob alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
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Quellen: Bundesagentur für Arbeit, buerger-geld.org und gegen-hartz.de