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Droht der Kindergrundsicherung wegen der FDP das Aus?

Der Streit um die Kindergrundsicherung schien zunächst beigelegt zu sein, aber die FDP fordert nun eine grundlegende Überarbeitung. Droht ihr vor der Einführung etwa schon das Aus?

Auf einem gelben Schild steht das Wort
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Eigentlich sollte die Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Doch so kurz vor der Einführung könnte diese womöglich schon wieder vor dem Aus stehen. Der Grund: Die FDP fordert nun eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Ansonsten plant sie, ihre Zustimmung im Bundestag zu verweigern. Alle Details.

FDP droht mit Nein zur Kindergrundsicherung 

Die FDP hat ihre Kritik an der geplanten Kindergrundsicherung verschärft und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) aufgefordert, ihren Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Andernfalls plant die FDP-Fraktion, dem Vorhaben im Bundestag nicht zuzustimmen, wie FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai gegenüber der Bild-Zeitung erklärte. „Um das Gesetz zu retten, muss die Ministerin endlich praktikable Vorschläge vorlegen“, betonte er.

Djir-Sarai machte darauf aufmerksam, dass Paus 5.000 zusätzliche Stellen zur Verwaltung der Kindergrundsicherung plant. Frau Paus‘ Pläne für eine Kindergrundsicherung sind überbürokratisch, fernab der Realität und werden kaum dazu beitragen, Kinder effektiv aus der Armut zu befreien“, erklärte der Generalsekretär. „Ohne eine grundlegende Überarbeitung ist das Gesetz nicht akzeptabel.“

Geplanter Stellenaufbau wird von Paus verteidigt 

Andere FDP-Politiker hatten bereits vor Djir-Sarai den Gesetzentwurf von Paus kritisiert. Fraktionschef Christian Dürr nannte die geplante Schaffung Tausender Stellen „abwegig“. Die Bundesfamilienministerin wies den Vorwurf zurück, dass der Personalaufwuchs zu mehr Bürokratie führen würde.  Sie betonte, dass das zusätzliche Personal eine Entlastung der Bürger von Bürokratie bedeute. Aktuell tragen die Bürger die Last der Bürokratie und müssen von Pontius zu Pilatus rennen, so Paus.

Gesetzentwurf zur Kindersicherung befindet sich in der parlamentarischen Beratung

Derzeit wird der Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung zwischen den Fraktionen im Parlament diskutiert. Diese Reform sieht vor, dass ab 2025 bestehende Leistungen wie das Kindergeld, das Bürgergeld für Kinder und der Kinderzuschlag gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung wird als ein wichtiges sozialpolitisches Projekt der Grünen betrachtet. Bereits im September hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Ziel ist es, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Quellen: Bild-Zeitung, T-Online und Tagesspiegel

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