Auch während der Schwangerschaft spricht nichts dagegen, sich beruflich neu zu orientieren und sich auf einen oder gleich mehrere neue Jobs zu bewerben. Doch muss man dem potenziellen Arbeitgeber oder der potenziellen Arbeitgeberin eigentlich von der Schwangerschaft erzählen? In diesem Artikel erfährst du es.
Alles zum Thema Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch:
Muss man die Schwangerschaft bereits im Vorstellungsgespräch erwähnen?
Grundsätzlich bist du nicht dazu verpflichtet, deinen potenziellen neuen Arbeitgeber oder deine potenzielle neue Arbeitgeberin direkt über deine Schwangerschaft zu informieren. Wenn du erst am Anfang bist, ist das nicht immer sinnvoll.
Sollte man dir die Schwangerschaft jedoch bereits ansehen, so kann es ratsam sein, dein Gegenüber zu informieren. Wenn du selbst noch nichts von deiner Schwangerschaft weißt, kannst du natürlich ebenfalls nichts dazu erzählen.
So reagierst du, wenn danach gefragt wird
Und was, wenn man dich fragt, ob du schwanger bist oder planst, Kinder zu bekommen? Auch in diesem Fall bist du nicht dazu verpflichtet, darauf zu antworten. Denn diese Frage ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sogar verboten. Dein potenzieller zukünftiger Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darf dich also gar nicht nach einer Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch fragen.
Wenn es jedoch sehr offensichtlich ist, dass du schwanger bist, kannst du das natürlich dennoch offenlegen. In diesem Fall macht es Sinn, vor allem über deine beruflichen Pläne nach der Geburt des Kindes zu sprechen, um den Fokus wieder auf den Job und deine Karriere zu legen.
Fazit: Du entscheidest, was du von dir preisgibst
Viele Schwangere befürchten, den Job nicht zu bekommen, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von der Schwangerschaft mitbekommt. Das mag in Ausnahmefällen auch so sein, jedoch nicht immer. Gerade in familienfreundlichen Unternehmen wird man deshalb nicht abgelehnt.
Grundsätzlich entscheidest du aber selbst, mit wem du dein kleines Geheimnis teilen möchtest und wann es Sinn macht, auch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einzuweihen. Spätestens wenn du danach gefragt wirst, solltest du die Frage aber auch ehrlich beantworten.
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