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Abfindung: Darf sie auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden?

Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Lies hier, was du beachten musst, wenn du das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchtest.

Frau Abfindung geld
© IMAGO/Westend61

Mit diesem Gehalt giltst du in Deutschland als arm

Ab wann giltst du in Deutschland als armutsgefährdet? Die Antwort ist komplizierter, als du vielleicht denkst.

Wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet, so haben die betroffenen Arbeitnehmer:innen in der Regel Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. In diesem Artikel verraten wir dir, ob diese Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird und welche Regeln außerdem gelten.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag erhalten Arbeitnehmer:innen eine sogenannte Entlassungsentschädigung. Dazu zählen beispielsweise Abfindungen oder Zahlungen, die im Rahmen eines Sozialplans getätigt werden und von Arbeitgeber:in und Betriebsrat gemeinsam festgelegt werden müssen.

Diese werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, allerdings kann es dazu kommen, dass dein Anspruch auf Arbeitslosengeld erstmal ruht oder du sogar für eine gewisse Zeit für den Erhalt gesperrt bist.

In diesem Fall ruht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Grundsätzlich kannst du nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses das Arbeitslosengeld erhalten – und das sogar also trotz des Erhalts einer Abfindung. Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen, die beachtet werden müssen.

Denn wenn du beispielsweise einen Aufhebungsvertrag abschließt, der den Ablauf der Kündigungsfrist nicht beachtet, so ruht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst. Das ist so geregelt, damit du nicht doppelt kassierst. Wie lange du warten musst, bis du das Arbeitslosengeld erhältst, ist von der Höhe der Entlassungsentschädigung, dem Alter des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Länger als ein Jahr kann dein Anspruch aber nicht hinausgezögert werden.

Frau Kündigung
Du solltest stets die Kündigungsfrist beachten, um einer Sperre zu entgehen. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Beachte stets die Kündigungsfrist

Sollte das Arbeitsverhältnis früher enden, als es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin der Fall gewesen wäre, so besteht das Risiko einer Sperrzeit. Dabei kann es passieren, dass du den gesamten Anspruch auf das Arbeitslosengeld verlierst.

Daher ist es wichtig, dich trotz des Aufhebungsvertrages an deine Kündigungsfrist zu halten. Wie lang die Kündigungsfrist ist, kannst du in der Regel deinem Arbeitsvertrag entnehmen.

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