Bisher war es für Verbraucher:innen in der EU nicht immer möglich, Geld innerhalb weniger Sekunden zu überweisen, und wenn doch, waren oft zusätzliche Kosten damit verbunden. Dies soll sich bald jedoch ändern. Denn das EU-Parlament hat grünes Licht für EU-weite kostenfreie Sofortüberweisungen gegeben. Alle Details.
EU-weite Sofortüberweisung soll kommen
Das EU-Parlament hat beschlossen, EU-weite Sofortüberweisungen einzuführen, um den Transfer von Geld innerhalb weniger Sekunden zu ermöglichen. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher:innen und Unternehmen nicht länger auf ihre Gelder warten müssen. Darüber hinaus soll mit dieser Maßnahme Transaktionssicherheit erhöht werden.
Gemäß dieser Regelung wird das Geld unabhängig von der Tageszeit oder dem Wochentag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers oder der Empfängerin gutgeschrieben. Sowohl der/die Sender:in als auch der/die Empfänger:in werden innerhalb desselben Zeitraums über den Erfolg der Überweisung informiert. Diese Maßnahme soll den grenzüberschreitenden Geldtransfer innerhalb der EU beschleunigen und vereinfachen.
- Weiterlesen?
- Darf ich von der Bank falsch überwiesenes Geld behalten?
- Bis wann muss der Arbeitgeber das Gehalt überweisen?
- Monatsanfang oder Monatsende – wann erfolgt die Auszahlung der Rente?
- So kannst du Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen
Gebühren für Überweisung bleiben gleich
Eine weitere gute Nachricht: Die Entgelte bleiben unverändert! Gemäß dem EU-Parlament dürfen die Gebühren für Sofortüberweisungen in Euro nicht höher sein als die für nicht sofortige Überweisungen in Euro erhobenen Gebühren.
Die Vereinbarung, auf die sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten bereits im November geeinigt hatten, wurde nun offiziell vom Parlament bestätigt. Auch die formale Zustimmung der EU-Länder steht noch aus.
Kundensicherheit soll im Mittelpunkt stehen
Zahlungsverkehrsdienstleister in der EU werden zudem dazu aufgefordert, Identitätsprüfungen für Empfänger:innen ohne zusätzliche Kosten anzubieten. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, einen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen festzulegen.
„So soll verhindert werden, dass Überweisungen aufgrund von Betrug oder Irrtum auf ein falsches Konto gehen“, erklärt das EU-Parlament. Wenn die Verpflichtungen zur Betrugsbekämpfung nicht erfüllt werden, haben Kunden Anspruch auf Entschädigung im Falle finanzieller Schäden.