Gemäß gesetzlicher Bestimmungen ist es erforderlich, spätestens am vierten Krankheitstag dem Arbeitgeber eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen. Doch was ist, wenn man so krank ist, dass man den Weg zum Arzt beziehungsweise zur Ärztin einfach nicht schafft oder die Praxis geschlossen ist? Kann man sich in diesem Fall rückwirkend krankschreiben lassen? Wann dies möglich ist, erfährst du hier.
Kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen?
Prinzipiell darf ein Arzt oder eine Ärztin gemäß der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL § 5, Absatz 3) eine Krankheit erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigen: „Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden“, heißt es. Jedoch gibt es Ausnahmen, die es einem Arzt oder einer Ärztin ermöglichen, auch rückwirkend eine Krankschreibung auszustellen.
Denn wie das Portal arbeitsrechte.de berichtet, besteht seit März 2016 die Möglichkeit, dass Ärzte Krankmeldungen rückwirkend für drei Tage ausstellen können. Vor diesem Zeitpunkt war es den Ärzten nur gestattet, das Attest maximal zwei Tage vorzudatieren. Man sollte sich allerdings gut überlegen, ob man auf diese Möglichkeit setzen will. Wenn Ärzte zu dem Schluss kommen, dass sie nach „gewissenhafter Prüfung“ die Krankmeldung nicht vordatieren können, kann das für Arbeitnehmende problematisch werden.
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Wann Ärzte eine rückwirkende Krankschreibung verweisen dürfen
Wenn du deinen Arzt verspätet aufsuchst und um eine zurückdatierte Krankschreibung bittest, kann er dies unter bestimmten Umständen verweigern. Zweifelt der Arzt an der tatsächlichen Erkrankung vor der Konsultation, hat er das Recht, deinen Antrag abzulehnen. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Ausbruch der Krankheit und dem Arztbesuch kein Wochenende liegt.
Folgebescheinigung nachträglich ausstellen lassen: Wie lange du Zeit hast
Wenn du davon ausgehst, dass du auch nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin krank sein wirst, suche spätestens am letzten Tag erneut einen Arzt oder einer Ärztin auf. Denn eine durchgängige Krankschreibung sichert deinen Anspruch auf Krankengeld.
In besonderen Situationen ist es deinem Arzt bzw. deiner Ärztin gestattet, die Folgebescheinigung bis zu drei Tage rückwirkend auszustellen. Gründe für eine verzögerte Konsultation könnten sein:
- Feiertage oder Wochenende verhindern den Arztbesuch.
- Sie sind zu krank, um den Arzt in der Praxis aufzusuchen (Durchfall, Grippe mit hohem Fieber).
- Ihr Arzt hat seine Praxis kurzfristig für ein bis zwei Tage geschlossen.
Das passiert, wenn du keine Krankschreibung vorlegen kannst
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine ärztliche Krankschreibung vorlegen können, müssen arbeitsvertrag.org zufolge damit rechnen, dass sie für die entsprechenden Tage vom Arbeitgeber nicht vergütet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Abmahnung zu erhalten. Die Kanzlei Hasselbach informiert auf ihrer Webseite, dass Arbeitgeber bereits beim ersten Auftreten dieses Umstands eine Abmahnung aussprechen können.
Sollte sich das Fehlverhalten wiederholen, kann dies sogar zur Folge haben, dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Daher ist es ratsam, dass Arbeitnehmer stets rechtzeitig und gemäß den betrieblichen Regelungen eine ärztliche Krankschreibung vorlegen, um mögliche negative Konsequenzen zu verhindern.