Die Kfz-Ausgaben für Autofahrer steigen unaufhörlich: Versicherungen, Kraftstoff und Reparaturen sind lediglich ein Anteil der Gesamtausgaben, die anfallen. Da kommt es vielen gerade Recht, wenn sie den einen oder anderen Euro über die Steuererklärung wieder reinholen können. Doch welche Kfz-Kosten kann man von der Steuer absetzen? Hier erfährst du es.
Kfz-Kosten: Kann man die Autoreparatur von der Steuer absetzen?
Autobesitzer:innen können ein Lied davon singen: Mit der Zeit häufen sich die Werkstattbesuche, wodurch sich die Reparaturkosten zu einer beachtlichen Summe summieren. Insbesondere Berufspendler:innen, die auf ihr Auto angewiesen sind fragen sich daher, ob sie die Kosten für eine Autoreparatur bei der Steuererklärung angeben können.
Wir müssen dich leider enttäuschen. Denn in der Regel ist es nicht möglich die Autoreparatur steuerlich geltend zu machen. Laut dem Gesetzgeber handelt es sich hierbei um Kosten der privaten Lebensführung. Darüber hinaus argumentiert dieser, dass die Kosten einer Reparatur mit dem Ansatz der Kilometerpauschale abgegolten seien.
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Welche Ausnahmeregelungen es gibt
Eine Kfz-Reparatur ist unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Wenn es sich beispielsweise um ein Geschäftsfahrzeug handelt, können Reparaturkosten steuerlich geltend gemacht werden. Auch Arbeitnehmer:innen, die ihr privates Auto für dienstliche Fahrten nutzen, können die Reparaturkosten in der Steuererklärung angeben, sofern der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet hat. Jedoch werden nur die beruflich bedingten Nutzungskosten des Autos berücksichtigt.
Es ist ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen, um den geschäftlichen Anteil der Fahrzeugnutzung nachzuweisen. Auf diese Weise können auch selbstständige Autoreparaturen steuerlich abgesetzt werden.
Wenn ein Unfall während einer beruflichen Fahrt oder auf dem Weg zur Arbeit passiert und das Auto repariert werden muss, können die Reparaturkosten als steuerliche Ausgaben geltend gemacht werden. Dafür ist es notwendig, der Steuererklärung eine Kopie der Werkstattrechnung beizufügen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur die Kosten absetzbar sind, die nicht von einer Kfz-Versicherung übernommen wurden. Kosten, die von der Versicherung gedeckt wurden, sind nicht steuerlich abzugsfähig.
Entfernungspauschale bei der Steuer nutzen
Viele Fahrzeugbesitzer sind sich dessen bewusst, dass sie die Beiträge für ihre Kfz-Versicherung sowie die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer) für Pendler steuerlich absetzen können. Die Entfernungspauschale basiert auf der einfachen Strecke zur Arbeitsstätte, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Der maximale Betrag, der als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, liegt bei 4.500 Euro. Personen, die längere Arbeitswege haben, können durch die Führung eines präzisen Fahrtenbuchs (unter Beilage von Tankbelegen) höhere Ausgaben in ihrer Steuererklärung angeben.
Quellen: T-online und Gebrauchtwagen.de