Das Jahr 2024 ist nur wenige Tage alt. Dabei kommt das neue Jahr mit einigen neuen Regelungen daher. Die Deutsche Rentenversicherung bleibt davon nicht unberührt. So gibt es unter anderem Änderungen bei den Altersgrenzen, Hinzuverdienstgrenzen und der Besteuerung der Renten. Welche Renten-Änderungen 2024 genau in Kraft treten, erfährst du hier.
Renten-Änderungen 2024: Altersgrenze steigt auf 66 Jahr
Ab Anfang 2024 wird das reguläre Renteneintrittsalter auf 66 Jahre angehoben. Diese Regelung betrifft Personen, die im Jahr 1958 geboren wurden. Für jüngere Generationen steigt das Eintrittsalter in Intervallen von zwei Monaten weiter an. Bis zum Jahr 2031 wird dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein.
Altersgrenze für „Rente mit 63“ steigt ebenfalls
Die Altersgrenze für die „Rente ab 63“, die für besonders langjährig Versicherte gilt, wird für Personen, die 1960 geboren wurden, auf 64 Jahre und vier Monate angehoben. Bei nachfolgenden Geburtsjahrgängen steigt das Eintrittsalter kontinuierlich an, bis im Jahr 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht wird.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann ohne Abschläge in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist für diese Rentenart nicht möglich.
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Ab Januar 2024: Höhere Abschläge bei der „Rente ab 63“
Gleichzeitig mit der Anpassung des Eintrittsalters ändert sich auch der Abschlag für langjährig Versicherte, die sich für die „Rente ab 63“ entscheiden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) legt fest, dass ein Abzug von 0,3 Prozent pro Monat gilt, wenn die Rente vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen wird.
Renten-Änderungen 2024: Höherer Steueranteil für Neurentner:innen
Ab Januar 2024 wird sich die steuerliche Behandlung der Rente für Neurentner:innen ändern. Denn statt der bisherigen 83 Prozent wird nun 84 Prozent der Rente steuerpflichtig sein. Das bedeutet, dass 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Diese Änderung betrifft ausschließlich Personen, die ab Januar 2024 in den Ruhestand treten. Bestehende Renten bleiben von dieser Neuregelung unberührt.
Der Gesetzgeber plant, den steuerpflichtigen Anteil der Rente rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von einem halben Prozentpunkt zu erhöhen. Jedoch ist das Gesetzgebungsverfahren für diese Änderung noch nicht abgeschlossen.
Wegen Erwerbsminderung steigen Hinzuverdienstgrenzen für Renten
Ab dem Jahr 2024 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Renten aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit angehoben. Wenn man eine Rente aufgrund teilweiser Erwerbsminderung bezieht, wird ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro gelten. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt diese Grenze 18.558,75 Euro pro Jahr.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung