Bereits seit Beginn des Jahres ersetzt das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV. Mit der Einführung des neuen Namens gehen jedoch auch einige neue Regelungen einher. Das ist auch bei den Zuverdienstgrenzen der Fall. Wie viel Geld du dir dazuverdienen darfst, wenn du Bürgergeld beziehst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Zuverdienstgrenze beim Bürgergeld“:
So hoch fällt das Bürgergeld aus
Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es, dass sich die Betroffenen auf die Arbeitssuche konzentrieren können. Aus diesem Grund ist es auch möglich, sich etwas dazuzuverdienen, wenn man Bürgergeld bezieht. Derzeit liegt der Regelbetrag für das Bürgergeld bei 502 Euro im Monat für Alleinstehende und 451 Euro im Monat pro Partner:in in einer Bedarfsgemeinschaft.
So viel Geld darfst du zum Bürgergeld dazuverdienen
Grundsätzlich dürfen sich alle Personen, die Bürgergeld beziehen, nebenbei etwas Geld dazuverdienen. Je nachdem, um wie viel Geld es sich dabei handelt, muss man jedoch mit Abzügen beim Bürgergeld rechnen. Ein Zuverdienst von 100 Euro im Monat wird jedoch nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Verdienst du mehr Geld, gelten seit dem 1. Juli 2023 die folgenden Zuverdienstgrenzen:
- Verdienst du zwischen 100 und 520 Euro im Monat zusätzlich, so bleiben 20 Prozent deines Verdienstes anrechnungsfrei.
- Liegt dein Zuverdienst zwischen 520 und 1.000 Euro monatlich, so gilt ein Einkommensfreibetrag von 30 Prozent.
Falls du jeden Monat sogar mehr als 1.000 Euro verdienst, ist der Einkommensfreibetrag davon abhängig, ob du alleinerziehend bist oder nicht. Bei einem monatlichen Einkommen von 1.000 bis 1.200 Euro oder bei Alleinerziehenden sogar bis 1.500 Euro bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei.
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Fazit: Auch Ehrenämter bleiben teilweise anrechnungsfrei
Auch wenn du Bürgergeld beziehst, hast du also sie Möglichkeit, dir zusätzlich noch etwas dazuzuverdienen – und das teilweise sogar anrechnungsfrei. Das gilt im Übrigen auch für das Ausüben eines Ehrenamtes. Denn dafür erhältst du in vielen Fällen eine Aufwandsentschädigung. Ist diese nicht höher als 250 im Monat, bleibt auch sie anrechnungsfrei. Somit kannst du dir im Jahr bis zu 3.000 Euro sichern, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.