Wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sich bei einem meldet, vermutet man im ersten Augenblick nichts Schlechtes dabei. In diesen Tagen sollte man allerdings misstrauisch werden, wenn man eine SMS der DRV erhält. Denn dahinter könnten sich möglicherweise Betrüger:innen verbergen, die es auf das Geld ihrer Opfer abgesehen haben. Worauf du achten solltest.
Deutsche Rentenversicherung warnt vor Betrug per SMS
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor einer neuen Betrugsmasche, in deren Falle insbesondere Senior:innen tappen könnten. Dabei sieht die Betrugsmasche laut der DRV wie folgt aus: Ältere Menschen, die bereits Rente beziehen, werden in der Regel per SMS kontaktiert. In diesen Nachrichten wird behauptet, dass die Rentenversicherung eine Rückerstattung für die betreffende Person bereithält. Um diese Rückerstattung zu erhalten, wird darum gebeten, sich über einen in der SMS enthaltenen Link zu verifizieren.
Doch diese Aufforderung sollten Betroffene bloß nicht nachkommen. Denn auf ihrer Webseite erklärt die Deutsche Rentenversicherung, dass sie „nicht per SMS mit den Kunden in Kontakt trete“. Darüber hinaus warnt sie davor, persönlichen Daten preiszugeben und Überweisungen ins Ausland zu tätigen. Fall du dir nicht sicher sein solltest, ob es sich bei der Kontaktaufnahme wirklich um einen Betrug handelt, kannst du über die kostenfreie Servicenummer (0800 1000 4800) der Deutschen Rentenversicherung einen Mitarbeitenden erreichen.
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Auch vor dieser Betrugsmasche am Telefon wird gewarnt
Doch nicht bei vermeintlichen SMS der Deutschen Rentenversicherung sollte man misstrauisch werden. Auch wenn sich die DRV telefonisch bei einem meldet, sollte man vorsichtig sein. Denn die DRV warnt auf ihrer Webseite davor, dass Betrüger:innen sich als Mitarbeitende der DRV ausgeben, weil angeblich ein Computer ausgefallen sei oder weil zu viel gezahlte Rentenbeiträge zurücküberwiesen werden sollen.
Personen, die einen derartigen Anruf erhalten, sollten schnellstmöglich auflegen. Denn die DRV informiert darüber, dass Mitarbeitende Versicherte in der Regel nur in besonderen Situationen telefonisch kontaktieren, zum Beispiel, wenn sie gerade einen Antrag auf Kontenklärung oder eine Rentenantragstellung eingereicht haben und darin ihre Telefonnummer für Rückfragen angegeben haben.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung