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Wohnungseinbruch: In diesem Fall zahlt die Hausratversicherung

Die Tage werden wieder kürzer und damit steigt auch wieder die Zahl der Einbrüche. Doch was ist, wenn Einbrecher:innen alles Wertvolle mitgenommen haben? Übernimmt die Hausratversicherung den Schaden? Wir haben die Antworten.

Frau sitzt verzweifelt in ihrer Wohnung. Diese wurde durchwühlt,
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Ob in Partnerschaft, Familie oder alleinstehend – es gibt Versicherungen, die einfach jede:r haben sollte. Wir zeigen, welche das sind.

Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Einbruch verübt. Dabei steigen Einbrecher:innen besonders häufig in der dunklen Jahreszeit zwischen Oktober und März in die Wohnung und Häuser unschuldiger Menschen. Denn die Dunkelheit bietet ihnen  ausreichend Deckung, um in dieser Zeit in die ausgesuchten Objekte einzudringen. Ein Einbruch hat nicht nur langanhaltende psychische Auswirkungen auf die Opfer, sondern verursacht auch erhebliche finanzielle Schäden. Doch zahlt die Hausratversicherung bei einem Wohnungseinbruch? Wir verraten es dir.

Wohnungseinbruch: Das übernimmt die Hausratversicherung

Es ist ein Schock, wenn man nach einem langen Tag nach Hause kommt, die Haustür aufgebrochen ist und  die ganze Wohnung von Einbrecher:innen auf den Kopf gestellt wurde. Doch nicht nur das. Auch sämtliche wertvollen Gegenstände haben die Diebe mitgenommen. Viele fragen sich in dieser Ausnahmesituation: Kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf?

Nach einem Einbruch übernimmt deine Hausratversicherung die Kosten für das gestohlene Inventar. Das bedeutet: Du erhältst für den gestohlenen Gegenstand dann so viel Geld, dass du diesen zu heutigen Preisen gleichwertig ersetzen kannst. . Allerdings musst du beachten, dass es sich dabei nicht zwangsläufig um den ursprünglichen Kaufpreis handeln muss, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet. Demnach kannst du bei deiner Hausratversicherung nur den Wiederbeschaffungspreis geltend machen. Darüber hinaus deckt die Hausratversicherung auch den Verlust oder Schaden dieser Dinge:

  • Schmuck und Bargeld bis zu der im Vertrag festgelegten Entschädigungsgrenze
  • Elektrogeräte
  • Kleidungsstücke
  • Möbel
  • Reperaturkosten für beschädigtes Inventar sowie zerstörte Türen und Fenster

Betroffene sollten Schaden umgehend melden

Um sicherzustellen, dass die Versicherung den entstandenen Schaden abdeckt, ist es erforderlich, dass die Betroffenen umgehend eine Meldung bei der Polizei erstatten. Dies ist nicht nur wichtig, um die Ermittlung der Einbrecher zu ermöglichen, sondern auch, um den Einbruch offiziell dokumentieren und bestätigen zu lassen. Diese Vorgehensweise erleichtert es später erheblich, von der Versicherung eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. Zusätzlich dazu sollten gestohlene Scheck- und Kreditkarten unverzüglich gesperrt werden, um weitere finanzielle Schäden zu verhindern.

 Damit du später von deiner Hausratversicherung auch für alles eine Entschädigung erhältst, solltest du zudem eine Liste mit allen gestohlenen und beschädigten Gegenständen anfertigen. Dabei solltest du diese Stehlgutliste samt dem Neuwert des Diebesgutes unaufgefordert an deine Haftpflichtversicherung schicken. Um im Ernstfall vorbereitet zu sein, raten Verbraucherschützer*innen dazu, wertvollen Hausrat mit Fotos und Einkaufsbelegen gut zu dokumentieren. Denn so ist man im Fall der Fälle stets abgesichert.

Schäden durch Wohnungseinbruch: In diesem Fall zahlt die Hausratversicherung nicht

Doch nicht immer übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Schäden. Sie leistet nur dann Zahlungen, wenn bestimmte Bedingungen am Tatort erfüllt sind. Der entstandene Schaden wird zum Beispiel nur dann erstattet, wenn du feststellen kannst, dass Einbrecher*innen sich mithilfe eines Werkzeugs Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft haben. Wenn allerdings dein Haustürschlüssel gestohlen wurde, deckt die Versicherung auch die Einbruchsschäden. Anders sieht es jedoch aus, wenn du den Verlust deines Haustürschlüssels selbst zu verantworten hast. In diesem Fall leistet die Versicherung keine Zahlung.

Quellen: t-online.de, n-tv.de