Der August ist der beliebteste Reisemonat – kaum verwunderlich. Schließlich beschert der letzte Sommermonat uns europaweit besonders heiße Temperaturen.Viele Arbeitnehmende nutzen diese Zeit, um dem Arbeitsstress ein wenig zu entfliehen und verbringen ihren Sommerurlaub am Meer, in den Bergen oder in einer aufregenden Stadt. Doch das Urlaubsfeeling ist dahin, wenn permanent das Handy klingelt – insbesondere dann, wenn sich am anderen Ende der Chef oder die Chefin verbirgt. Viele stellen sich dann die Frage: Rangehen oder bimmeln lassen? Wir verraten dir, ob die Anrufe vom Chef im Urlaub annehmen musst.
Was tun, wenn der Chef/ die Chefin im Urlaub anruft?
Im Urlaub wollen wir vor allem eines: Entspannung. Doch diese ist dahin, wenn das Handy ständig klingelt. Wenn sich dann noch der/die Vorgesetzte am anderen Ende der Leitung befindet, ist die Urlaubsstimmung vollkommen verflogen. In diesem Fallen stellen sie viele eine Frage: Ist man verpflichtet, den Anruf im Urlaub anzunehmen? Oder droht einem womöglich Ärger, wenn man sich für Erholung statt Arbeit entscheidet?
Wir können dich beruhigen. Wie der Haufe-Verlag berichtet, droht dir kein Ärger, wenn du im Urlaub auf den Kontaktversuch deines Chefs bzw. deiner Chefin nicht reagierst. Schalte in diesem Fall dein Handy aus und verstaue es tief in deiner Tasche. Denn niemand kann dir kündigen, wenn du im Urlaub nicht ans Handy gehst. Was viele nämlich nicht wissen: Arbeitnehmende sind nur in ihrer Arbeitszeit dazu verpflichtet, erreichbar zu sein, wie der Haufe-verlag berichtet. Der Urlaub zählt da definitiv nicht dazu. Schließlich soll der Urlaub der Erholung dienen. Und wie soll man sich entspannen, wenn ständig das Echo des/der Vorgesetzten im Ohr klingt?
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Ausnahmefall: In diesem Fall musst du den Anruf annehmen
Doch wie immer im Leben, gibt es auch hier wieder eine Ausnahme – und die betrifft alle Beschäftigten, die im Arbeitsvertrag eine spezielle Klausel enthalten haben. Wenn in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde, dass du auch während deines Urlaubs erreichbar sein musst, darfst du Anrufe deines Chefs bzw. deiner Chefin im Urlaub nicht wegdrücken.
Diese Regelung gilt aber nur für die Urlaubstage, die dir von deinem Arbeitgeber zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch gewährt werden. Schau also vor deinem Urlaub in deinen Arbeitsvertrag. Nur wenn du dieser Klausel bei Vertragsabschluss zugestimmt hast, musst du im Urlaub für deinen Chef erreichbar sein. Das betrifft meistens nur Führungskräfte und, es muss betont werden, nur diejenigen, bei denen die Erreichbarkeit im Urlaub vertraglich festgelegt wurde.
Quellen: Haufe-Verlag, Süddeutsche Zeitung