Für zahlreiche Angestellte rückt jetzt der Höhepunkt des Jahres näher – der Sommerurlaub. Viele verbringen die freien Tage gerne zu Hause und entspannen. Wieder andere zieht es in den warmen Monaten ans Meer, auf Städtereisen oder ins Gebirge. Doch was, wenn der Chef oder die Chef plötzlich den schon zugesagten Urlaub streicht? Ist das rechtlich zulässig? Wir haben die rechtlichen Bestimmungen dazu genauer betrachtet.
Darf genehmigter Urlaub gestrichen werden?
Einigen von uns ist das mit Sicherheit schon einmal passiert: Der langersehnte Urlaub rückt immer näher und kaum ist die freie Zeit zum Greifen nahe, macht der Chef oder die Chefin einem einen Strich durch die Rechnung. Doch darf bereits genehmigter Urlaub überhaupt gestrichen werden?
Die Antwort darauf dürfte viele Arbeitnehmende freuen. Wurde der eingereichte Urlaub erst einmal genehmigt, ist es für den Arbeitgeber bzw. für die Arbeitgeberin äußerst schwierig, daran zu rütteln. Denn damit die bereits genehmigten freie Tage aufgehoben werden können, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
In diesen zwei Fällen darf genehmigter Urlaub gestrichen werden
Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es nur zwei Szenarien, die es dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin erlauben, bereits genehmigten Urlaub zu streichen. Hierzu gehören
- Das Unternehmen befindet sich in einer existenziellen Krise. Aus diesem Grund ist es für einen bestimmten Zeitraum auf die Arbeitskraft aller Mitarbeitenden angewiesen. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund darf diese Maßnahme auch erst dann greifen, wenn es keinen anderen Ausweg gibt.
- Der/die Arbeitgeber*in und der betroffene Mitarbeitende einigen sich einvernehmlich, den Urlaub zu streichen bzw. zu verschieben. In diesem Fall bedarf es allerdings der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmenden. Wie arbeitsrechte.de berichtet, muss der Grund für die Streichung schriftlich dokumentiert werden.
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Urlaub wegen Personalmangel streichen, ist nicht rechtens
Deine*e Chef*in möchte deinen Urlaub wegen Personalmangels streichen? Damit verstößt er gegen das Arbeitsrecht. Denn nur weil ein Kollege oder eine Kollegin krank ist oder gar gekündigt hat, darf er/sie deinen bereits genehmigten Urlaub nicht streichen. Befindet sich dein Unternehmen durch den Personalmangel nicht in einer existenziellen Krise, hast du rechtlich gesehen Anspruch auf deinen Urlaub.
Urlaub gestrichen: Wer trägt nun die Kosten?
Die Planung eines Urlaubs erfordert Zeit und die Buchung des Urlaubs kostet einiges an Geld. Um so ärgerlicher ist es, wenn dieser nicht stattfindet. Doch we kommt für die Kosten auf, wenn der/die Arbeitgeber*in ihn aus dringlichen betrieblichen Gründen streichen muss? Auch ihr können wir dir eine gute Nachricht übermitteln: In der Regel übernimmt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die entstandenen Kosten für Flug, Unterkunft und andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Urlaub – dies ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn der bereits genehmigte Urlaub ohne Zustimmung des Arbeitnehmenden gestrichen wurde, wie express.de berichtet.
Auch Arbeitnehmende sind an genehmigten Urlaub gebunden
Nun wissen wir: Möchte dein*e Vorgesetzte*r deinen bewilligten Urlaub zurücknehmen, ist dies nur unter seltenen Umständen zulässig. Möchtest du hingegen selbst festgelegte Reiseabsichten umgestalten, stellt dies eine Herausforderung dar. Denn das Prinzip lautet: Einmal bewilligt bleibt bewilligt. Ein allgemeiner Vorbehalt besteht jedoch: Erkrankst du während deines Urlaubs und legst eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vor, so zählen diese Tage nicht zu deinem Jahresurlaub. Du müsstest für diese Tage eine erneute Genehmigung von deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten einholen.