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#wirmachenauf am 11.Januar: Das letzte Aufbäumen vor der Pleite

So sehen die Strafen für die Menschen aus, die am Montag die Geschäfte aufmachen. #wirmachenauf

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Bei teuren Möbel könntest bei Preisverhandlungen Glück haben. Foto: imago images/Hindustan Times /

Der harte Lockdown ist mal wieder verlängert worden. Bis Ende Januar sollen die Geschäfte, Dienstleister und (Restaurants und Kneipen sowieso) weiterhin geschlossen haben. Mindestens. Wie weh das den Händlern und Dienstleistern tut, ist schon Ende 2020 klargeworden, als der Hashtag #wirmachenauf bereits trendete. Schon beim ersten Mal wollten sie damit aufmerksam machen, dass sie bereits über ihr Existenzminimum hinausleben und es ohne Arbeit nicht mehr lang dauern würde, bis sie endgültig schließen müssen. 

Die Lockdown-Rebellion: Ein Kosmetiker wehrt sich

Montag, der 11. Januar, war als Ende des harten Lockdown anerkannt gewesen, bevor Bund und Länder diesen Beschluss wieder kippten. Nun halten noch immer viele verzweifelt an diesem Lockdownende fest. 

Ein Kosmetiker aus dem nordrheinwestfälischen Krefeld hat sich am Donnerstag, den 07.01. ebenfalls dazu geäußert. Er sagte, er werde am Montag seinen Laden öffnen und fordere die Menschen auf, es ihm gleich zu tun. Der Krefelder hat gute Gründe für seine Entscheidung: 

“Wenn ich am 11.01. nicht aufmache und der Lockdown bis zum 31.01. geht und dann doch nochmal verlängert wird, dann kann ich nichts mehr bezahlen. Weder die Ladenmiete, noch die Privatmiete. Ich kann dann nicht mal mehr essen.” so der Krefelder im RP-Online-Podcast. Die Gelder vom Staat reichen seiner Meinung nach einfach nicht aus. Er sei eh pleite, wenn er nicht aufmacht.

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Das können übrigens die neuen Corona-Medikamente.

Der Krefelder Kosmetiker macht in seinem eigenen Telegram-Kanal auf die Aktion #wirmachenauf aufmerksam. Dort hat er gut 56.000 Follower gesammelt, unter diesen scheinen auch einige Unterstützer der Querdenken-Bewegung zu sein. Im “real life” hat er aber wohl herzlich wenige Unterstützer. Von einer einst langen Liste von Ladengeschäften, die mitziehen wollten bei #wirmachenauf, ist offiziell niemand mehr übrig. Die Liste ist bis heute aus dem Netz verschwunden, soll aber am Montag wieder hochgeladen werden.

Welche Strafen drohen, wenn die Läden am 11.01. aufmachen?

Wie gebeutelt die Ladenbesitzer auch sein mögen: Eine Öffnung am 11.01. ist eigentlich keine Option, denn sie verstößt gegen die Corona-Schutzverordnungen. Das Bußgeld geht allein in NRW bis in die 25.000 €. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Polizei und Ordnungsamt spontan in den Geschäften vorbeischauen und die Inhaber zur Kasse bitten.

Interessant ist die Maßnahme #wirmachenauf allerdings noch immer für die LadenbesitzerInnen, die ohnehin ein Insolvenzverfahren an den Hacken haben. Denn jemand, der nichts zu verlieren hat, der hat auch keine Angst vor Bußgeldern. Die Initiative sei #wirmachenauf „ein Ausdruck der Verzweiflung, weil die finanziellen Hilfen nicht ankommen“, sagt Carina Peretzke, Sprecherin des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen.

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