Rund zwei Wochen ist es her, dass Gil Ofarim (39) in einem Video schwere Anschuldigungen gegen einen Mitarbeiter des Westin-Hotels in Leipzig erhob. Er sei aufgrund seiner Davidstern-Kette antisemitisch beleidigt worden, behauptete der Sänger. Das Hotel beauftragte daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei mit internen Ermittlungen, deren Ergebnisse nun der Nachrichtenagentur spot on news vorliegen. Demnach sei man „zum Ergebnis gekommen, dass keine objektivierbaren Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen würden, strafrechtliche und / oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den beschuldigten Mitarbeiter zu ergreifen.“
Sowohl der besagte Hotelmitarbeiter als auch die Hoteldirektion seien bereits darüber in Kenntnis gesetzt worden, „dass entsprechende Maßnahmen gegen den Mitarbeiter nicht eingeleitet werden.“ Er darf seine Tätigkeit, von der er vorübergehend freigestellt wurde, wieder aufnehmen. Aufgrund der „massiven Anfeindungen, denen der Mitarbeiter nach wie vor ausgesetzt ist“, habe man sich jedoch „aus Fürsorgegesichtspunkten“ dazu entschieden, dass er „zunächst seinen Aufgaben noch nicht wieder vollumfänglich nachkommen wird.“
Gutachten mit 118 Seiten
Insgesamt umfasst das Gutachten der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei 118 Seiten. Unter anderem wurden zum Zeitpunkt des Vorfalls anwesende Hotelgäste ausfindig gemacht und befragt. Die Aufnahmen der Überwachungskameras wurden gesichtet und „durch einen auf Bild- und Videoforensik spezialisierten Sachverständigen“ auf „etwaige Manipulationen“ untersucht.
Hintergrund dieser Untersuchungen ist, dass die Videoaufnahmen der Überwachungskameras Zweifel an Gil Ofarims Schilderungen des Hergangs zulassen. Auf ihnen ist die Kette, die Auslöser der vermeintlich antisemitischen Beleidigungen gewesen sein soll, nicht zu sehen. Zu diesem Sachverhalt sagte Ofarim der „Bild“-Zeitung: „Ich habe nicht gelogen, ich trage den Stern immer. (…) Ich mache so was sicher nicht aus PR-Gründen. Ich mache über solche Themen keine Witze.“ Der Hotelangestellte hatte seinerseits Anzeige wegen Verleumdung gegen Ofarim erstattet.